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Antragsverfahren Reisepass (ePass)

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

01.12.2017 - Artikel


Wie kann ich einen Termin buchen?

Vereinbaren Sie für den Antrag einen Termin bei uns. Beachten Sie bitte, dass es lange (mehrere Monate) dauern kann, bis Sie einen entsprechenden Termin bekommen können. Zeitweise kann es möglich sein, dass keine Termine buchbar sind. Diese werden sukzessive freigeschaltet.
Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie bei der Buchung den Namen so ein, wie er in Ihrem bisherigen Reisepass oder Personalausweis eingetragen steht.
Zur Terminvereinbarung.

Bei nicht pünktlichem Erscheinen, kann der Termin nicht weiter berücksichtigt werden.


Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag kann nur persönlich beim Generalkonsulat in Amsterdam gestellt werden. Schriftliche Anträge können wir leider nicht annehmen! Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wäre das Generalkonsulat nicht die zuständige Passbehörde.

Sie können Ihren Reisepass auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.


Welche Unterlagen benötige ich?

Sie müssen sämtliche Antragsunterlagen im Original vorlegen. Die Unterlagen werden digital erfasst und Ihnen direkt wieder ausgehändigt. Möglicherweise benötigen wir noch weitere Urkunden oder Bescheinigungen, die Sie dann per Post nachreichen können.
In den Merkblättern ist beschrieben, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen und was Sie im Einzelfall beachten müssen.
Bitte entnehmen Sie den einzelnen Merkblättern, welcher Fall evtl. auf Sie zutrifft.
Merkblätter zum Passantrag
Was muss ich bei dem Passfoto beachten?
Formulare für den Passantrag


Wie hoch sind die Gebühren?

Bitte entnehmen Sie die Kosten der Gebührentabelle
Die Gebühren, Zuschläge und Auslagen müssen Sie bei Antragstellung entrichten. Sie können bar oder mit Kreditkarte bezahlen. American Express und EC-Karten (Girokarten) können nicht akzeptiert werden. Da das Generalkonsulat nicht über Pin-Automaten verfügt, können Sie nicht pinnen.
Hinweise zur Kreditkartenzahlung
Die bargeldlose Abrechnung mit Kreditkarte wird bevorzugt. Sollte die Zahlung aus technischen Gründen nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit am nächsten Bankautomaten Geld abzuheben.

Barzahlung ist nur mit Münzen und Euroscheinen (außer 200- und 500-Euro-Scheinen) in einwandfreiem Zustand möglich. Scheine mit Mängeln (Flecken, zerknittert, eingerissen, beschrieben etc.) können nicht angenommen werden.


Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wenn nach Ihrer Vorsprache alle Unterlagen vollständig sind, kann der Pass in ca. 6 - 8 Wochen fertig sein.
In dringenden Fällen können Sie einen sogenannten Expresspass mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen oder einen vorläufigen Reisepass beantragen: vorläufige Reisepässe.


Die Reisepässe können nach Eingang von der Bundesdruckerei abgeholt oder direkt an Ihre Adresse versandt werden. Die zusätzliche Gebühr für den Versand beträgt 11 Euro. Auch die Abholung ist Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr möglich, für Expresspässe zusätzlich auch am Freitag von 11:00 bis 11:30 Uhr.


Sie erhalten entsprechend entweder eine E-Mail vom Generalkonsulat über die Abholung oder von PostNL mit dem Track-and-Trace-Code. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spamorder auf den Erhalt dieser E-Mails, wenn der o.g. Bearbeitungszeitraum abgelaufen ist.


Die bei Antragstellung für den Versand gezahlten Gebühren können bei Abholung des Reisepasses nicht erstattet werden.


Weitere Informationen

Der neue Reisepass (ePass) enthält in einem Chip Ihre persönlichen Daten, ein digitales Foto und seit dem 1. November 2007 auch Fingerabdrücke.
Biometrische Reisepässe müssen u.a. wegen der Fingerabdrucknahme persönlich beantragt werden. Bei Reiseunfähigkeit wegen schwerer Krankheit oder Gebrechlichkeit können nur vorläufige Reisepässe oder Personalausweise (ohne Fingerabdrücke) beantragt werden.
Hinweise für den karibischen Teil des Königreichs der Niederlande

Information zur Passnummer im ePass
Sonderregelung in der maschinenlesbaren Zone

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