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Kann ich beim Generalkonsulat einen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis beantragen, wenn ich in Deutschland noch gemeldet bin?

Die Deutschland- und die Europaflagge wehen vor dem Reichstagsgebäude im Wind, © dpa
Wenn Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist das Generalkonsulat nicht die zuständige Passbehörde. Sie sollten daher den Antrag grundsätzlich bei Ihrer zuständigen Passbehörde im Inland stellen.
Wenn Ihnen dieses zur Zeit nicht möglich ist, kann das Generalkonsulat auch als unzuständige Behörde tätig werden, muss hierfür aber die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde im Inland einholen. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit und die Kosten werden erheblich höher.
Die Gebühren, Zuschläge und Auslagen müssen Sie bei Antragstellung entrichten. Sie können bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Da das Generalkonsulat nicht über Pin-Automaten verfügt, können Sie nicht pinnen.
Bitte entnehmen Sie die Kosten der Gebührentabelle
Bitte besuchen Sie für den jeweiligen Antrag die entsprechende Seite und legen Sie die in den Merkblättern aufgeführten Unterlagen vor.
Antragsverfahren für:
Reisepass (Europapass - ePass)
Vorläufiger Reisepass (für Notfälle und Reiseunfähigkeit)
Kinderreisepass
Personalausweis