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Eintragung von Kindern

Vaterschaftsanerkennung, © picture-alliance/ dpa
Bereits seit dem 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge, die vor dem 01.11.2007 im Reisepass der Eltern vorgenommen wurden, ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Für Kinder werden Kinderreisepässe oder Reisepässe (wie für Erwachsene) sowie Personalausweise ausgestellt.
Für die Beantragung eines eigenen Passes für Ihr Kind öffnen Sie bitte die Seite Kinderreisepass. Die Merkblätter und Formulare gelten gleichermaßen für die Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen wie auch für Reisepässe (ePässe).