Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Antragsverfahren Kinderreisepass

Kinderreisepass, © BMI
Wie kann ich einen Termin buchen?
Vereinbaren Sie für den Antrag einen Termin bei uns. Beachten Sie bitte, dass es lange (mehrere Monate) dauern kann, bis Sie einen entsprechenden Termin bekommen können. Zeitweise kann es möglich sein, dass keine Termine buchbar sind. Diese werden sukzessive freigeschaltet.
Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden.
Kinderreisepässe müssen grundsätzlich persönlich beantragt werden. Ausnahmen können nur bei Reiseunfähigkeit wegen schwerer Krankheit oder Gebrechlichkeit zugelassen werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie bei der Buchung den Namen so ein, wie er in Ihrem bisherigen Reisepass oder Personalausweis eingetragen steht. Zur Terminvereinbarung.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann nur persönlich beim Generalkonsulat in Amsterdam gestellt werden. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wäre das Generalkonsulat nicht die zuständige Passbehörde. Der/die Sorgeberechtigte/n müssen den Pass gemeinsam mit dem Kind unter persönlicher Vorsprache beantragen und sämtliche Antragsunterlagen im Original vorlegen und zwar gleichermaßen für die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses wie auch für einen Reisepass (ePass). Die Unterlagen erhalten Sie sofort zurück.
Ist einer der Sorgeberechtigten verhindert, kann auf dessen persönliches Erscheinen durch seine schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift und Vorlage seines Passes (oder einer beglaubigten Kopie) verzichtet werden, wenn die Namensführung des Kindes nach deutschem Recht feststeht (bitte Merkblatt „Kindesname“ beachten).
Bei der Ausstellung von Dokumenten für Kinder ist die Unterschrift durch das Kind im Generalkonsulat zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das zehnte Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Sie können Ihren Reisepass auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt. Bitte beachten Sie, dass dies grundsätzlich nicht für Erstanträge gilt, da die Grenzüberschreitung ohne Ausweisdokument nicht erlaubt ist.
Welche Unterlagen benötige ich?
Merkblätter für ein Reisedokument für Minderjährige
Formulare für die Beantragung eines Reisedokuments für Minderjährige
Hinweise zum Passfoto
Wie hoch sind die Gebühren?
Bitte entnehmen Sie die Kosten der Gebührentabelle.
Die Gebühren, Zuschläge und Auslagen sind bei Antragstellung zu entrichten. Sie können bar oder mit Kreditkarte bezahlen. American Express und EC-Karten (Girokarten) können nicht akzeptiert werden. Da das Generalkonsulat nicht über Pin-Automaten verfügt, können Sie nicht pinnen.
Hinweise zur Kreditkartenzahlung.
Die bargeldlose Abrechnung mit Kreditkarte wird bevorzugt. Sollte die Zahlung aus technischen Gründen nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit am nächsten Bankautomaten Geld abzuheben.
Barzahlung ist nur mit Münzen und Euroscheinen (außer 200- und 500-Euro-Scheinen) in einwandfreiem Zustand möglich. Scheine mit Mängeln (Flecken, zerknittert, eingerissen, beschrieben etc.) können nicht angenommen werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann der Kinderreisepass in 1 - 2 Tagen ausgestellt werden.
Die Kinderreisepässe können direkt an Ihre Adresse versandt werden. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt neun Euro. Auch die Abholung ist Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 und 14:00 Uhr möglich.
Die bei Antragstellung für den Versand gezahlten Gebühren können bei Abholung des Kinderreisepasses nicht erstattet werden.
Weitere Informationen
Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr (höchstens aber bis zum 12. Lebensjahr) ausgestellt. Wenn sie noch nicht abgelaufen sind, können sie bis zum 12. Lebensjahr um ein Jahr verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr können für Kinder nur noch biometrische Reisepässe (Europapass - ePass) mit Fingerabdruck ausgestellt werden.
Da Kinderreisepässe nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt werden, kann auch für Babys und Kleinkinder anstelle eines Kinderreisepasses bereits ein Reisepass (Europapass - ePass), ausgestellt werden, wobei Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres auch Fingerabdrücke abgeben müssen.
In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Eingetragen werden stets alle sorgeberechtigten Personen. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit der Eintragung nicht einverstanden, kann kein Eintrag der Familiennamen erfolgen. Das schriftliche Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils kann mittels Vollmacht nachgewiesen werden. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen.
Hier finden Sie weitere Informationen des BMI zum Kinderreisepass.