Welche Voraussetzungen muss ich als Fachkraft erfüllen?
Sie können als Fachkraft einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten, wenn
- Ihre ausländische Qualifikation anerkannt* wurde;
- Sie bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot erhalten haben. Bitten Sie hierzu Ihren künftigen Arbeitgeber, das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ auszufüllen**;
- Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben (oder Ihnen diese zugesichert wurde), wenn Sie in einem sogenannten reglementierten Beruf*** arbeiten möchten (z. B. im Gesundheitswesen);
- Sie die allgemeinen ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt etc.
Ihren Visumantrag sollten Sie erst dann stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und vollständige Unterlagen vorlegen können. Wenn Ihre ausländische Qualifikation noch nicht anerkannt wurde, kann Ihr Visumantrag nicht bearbeitet werden.
* Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Hochschulstudium in Deutschland absolviert haben, ist eine Anerkennung nicht erforderlich. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind unterschiedliche Stellen. Informationen finden Sie unter:
- www.make-it-in-germany.com
- www.Anerkennung-in-Deutschland.de
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“: +49 30 1815 - 1111
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Wenn Sie einen Hochschulabschluss besitzen und in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten wollen, kann es ausreichend sein, wenn Ihr Hochschulabschluss in der Datenbank anabin verzeichnet ist. Weitere Informationen finden Sie hier: https://anabin.kmk.org/anabin.html
** Das Formular können Sie hier abrufen:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Zusatzblatt A zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (nur bei Visum zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens)
Zusatzblatt B zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (nur bei Visum für Entsendungen, ICT, Personalaustausch)
Bei Fachkräften muss das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland sozialversicherungspflichtig sein. Für Entsendungen gelten besondere Bestimmungen.
*** Informationen zu den reglementierten Berufen finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de sowie hier: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/ergebnisseite/reglementierte-berufe?berufecluster=reglementiert. Die Stellen, die die Berufsausübungserlaubnis erteilen, entscheiden auch über die Anerkennung Ihrer Qualifikation.