Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.
Ein Personalausweis reicht NICHT aus.
Wenn Sie einen gültigen Reisepass zu Hause haben, dann holen Sie diesen dort bitte ab.
Nur in dringenden Ausnahmefällen (Härtefällen) kann ein vorläufiger Reisepass im Generalkonsulat Amsterdam beantragt werden. Dies ist nur an Werktagen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Melden Sie sich hierzu bitte über das Kontaktformular beim Generalkonsulat und erklären Sie kurz Ihre Situation. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass auch diese Terminanfrage aufgrund des derzeit hohen Aufkommens mit einer Wartezeit von einigen Tagen einhergehen kann. Zudem ist die Beantragung in Amsterdam mit einer längeren Wartezeit wegen der Ermächtigungsanfrage bei der Passbehörde Ihres Wohnorts verbunden, und es fallen höhere Gebühren an.
Am Wochenende kann das Generalkonsulat Ihnen keine vorläufigen Reisepässe für die Einreise nach Großbritannien ausstellen, da hierzu eine Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnorts notwendig ist, die am Wochenende ebenfalls geschlossen hat.