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Hilfe für Deutsche
Hilfe für Deutsche in Notfall © GKSP/Canva.com
- Unterstützung durch das Generalkonsulat Amsterdam
- Wichtige Telefonnummern
- Verlust bzw. Diebstahl von deutschen Ausweispapieren
- Verlust bzw. Diebstahl des deutschen Führerscheins
- Sperrung von Geldkarten und Mobiltelefonen
- Geldbeschaffung
- Rück- bzw. Weiterreise nach Deutschland
- Rück- bzw. Weiterreise ins Ausland
- Fundsachen
- Übernachtung
- Bus- und Bahnverbindungen ab Amsterdam
- Verlust bzw. Diebstahl von deutschen Autokennzeichen
- Festnahme
- Todesfall
- Medizinische Informationen für Notfälle
Unterstützung durch das Generalkonsulat Amsterdam
Das Generalkonsulat in Amsterdam ist für konsularische Angelegenheiten in den Niederlanden zuständig. Das Generalkonsulat kann deutschen Staatsangehörigen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konsularische Hilfe leisten. Diese Hilfe ist grundsätzlich auf Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichtet, beispielsweise durch die Vermittlung von Kontakten oder Informationen über Möglichkeiten der Geldbeschaffung. Das Generalkonsulat kann insbesondere nicht: Hotel-, Reise- oder sonstige private Kosten übernehmen, Schulden begleichen, die Kosten für die Fortsetzung oder Beendigung eines Urlaubs übernehmen oder private finanzielle Verpflichtungen für Sie übernehmen. Bitte wenden Sie sich daher bei einem finanziellen Engpass zunächst an Angehörige, Freunde, Ihre Bank oder Ihre Versicherung.
Wichtige Telefonnummern
112 – Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei akuten Notfällen in den Niederlanden.
+31 34 357 8844 – Niederländische Polizei
Für nicht akute Angelegenheiten, insbesondere wenn Sie eine Anzeige wegen Verlust oder Diebstahl erstatten möchten. Diese Nummer ist aus dem Ausland erreichbar.
+49 116 116 / +49 30 4050 4050 – Sperr-Notruf
Zur Sperrung von teilnehmenden Geld- und Kreditkarten sowie je nach Anbieter weiterer Dienste, z. B. SIM-Karten oder Online-Banking-Zugänge. Beide Nummern sind aus dem Ausland erreichbar.
+49 89 22 22 22 – ADAC-Auslandsnotruf
Pannen- und Unfallhilfe für ADAC-Mitglieder im Ausland.
Verlust bzw. Diebstahl von deutschen Ausweispapieren
Prüfen Sie bei einem Verlust zunächst, ob sich Ihr Reisepass oder Personalausweis möglicherweise noch im Hotel, am Flughafen, in einem Bus, Taxi oder Lokal befindet. Sie können sich auch bei dem Fundbüro Ihres Aufenthaltsortes erkundigen, ob dort Fundsachen von Ihnen vorliegen.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses sollten Sie bei einer Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (aangifte van diefstal) aufgeben. Die niederländische Polizei nimmt diese aber nur auf, wenn Sie Dokumentennummer angeben können. Sollten Sie keine Kopie Ihres Passes/Ausweises mehr haben, können Sie sich bei der Behörde in Deutschland, die Ihnen das Dokument ausgestellt hat, erkundigen. Bei der Neuausstellung von deutschen Ausweisdokumenten werden Sie nach der polizeilichen Verlustmeldung gefragt werden.
Über die Homepage der niederländischen Polizei können Sie feststellen, bei welcher Polizeidienststelle telefonisch oder per Internet eine Diebstahlanzeige erstattet werden kann. Das aufgenommene Protokoll wird dann an die gewünschte Email-Adresse übersandt. Es dient zur späteren Vorlage bei Versicherungen, Banken, Pass- und Führerscheinbehörden und bei Ihrer Fluggesellschaft. Es erfolgt keine weitere Information seitens der Polizei an externe Stellen/deutsche Behörden über die Anzeigeneinstellung.
Wurde ein Personalausweis mit eingeschalteter elektronischer Funktion verloren oder gestohlen, muss dieser sofort gesperrt werden, damit der Ausweis nicht missbräuchlich zur Identifizierung im Internet benutzt werden kann, auch wenn hierzu außerdem die PIN erforderlich wäre. Die Telefonnummer der Sperrhotline lautet: +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.
Informationen zur Neuausstellung eines deutschen Ausweisdokuments bei Verlust oder Diebstahls erhalten Sie hier.
Verlust bzw. Diebstahl des deutschen Führerscheins
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihren deutschen Führerschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde, wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr an die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung in Deutschland. Legen Sie dort die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige der niederländischen Polizei vor.
Deutsche Auslandsvertretungen können keine Ersatzführerscheine ausstellen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, ist die niederländische Gemeinde, bei der Sie gemeldet sind, für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rijksdienst voor het Wegverkeer.
Einen neuen deutschen Führerschein erhalten Sie erst wieder, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.
Sperrung von Geldkarten und Mobiltelefonen
Geldkarten, SIM-Karten, E-Personalausweise, Online-Banking-Zugänge etc. der teilnehmenden Anbieter können Sie über den Sperr-Notruf sperren lassen. Die Telefonnummer der Sperrhotline lautet: +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Sperrnotrufs.
Weitere Informationen zum Sperren von Geldkarten und zum Diebstahl von Handys und Tablets finden Sie auch auf der Homepage der Bundespolizei.
Geldbeschaffung
Eine Möglichkeit der kurzfristigen Geldbeschaffung besteht darin, dass Angehörige oder Freunde Geld über einen Bargeldtransferdienst überweisen. Der Ablauf und Möglichkeiten der Bargeldabholung richten sich nach dem jeweiligen Anbieter.
Überweisungen aus Deutschland oder anderen Ländern in die Niederlande können Sie direkt online über Western Union veranlassen.
Weitere Informationen, auch zu Gebühren, erhalten Sie auf den Webseiten der Anbieter, wo Sie auch die für Sie nächstgelegene Ein- oder Auszahlungsstelle finden können.
Einige Kreditinstitute bieten eine Emergency Cash Überweisung oder Emergency Cash Auszahlung im Falle des Kartenverlusts an. Sie sollten sich bereits vor der Reise bei Ihrer Bank bzw. Ihrem Kreditkartenanbieter nach der Möglichkeit einer solchen Leistung erkundigen. Zusätzlich können Ihnen die Unternehmen Auskünfte geben, wenn Sie Ihre Karten sperren lassen.
Auch der ADAC leistet für seine Plus-Mitglieder einen Bargeld-Service. Die stets besetzte Notrufzentrale ist unter der +49 89 22 22 22 telefonisch zu erreichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die deutschen Auslandsvertretungen nicht die Kosten für Ihren weiteren Aufenthalt vor Ort oder eine Weiterreise übernehmen können.
Rück- bzw. Weiterreise nach Deutschland
Für den Grenzübertritt benötigen Sie ein grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument. Rückreisen mit KfZ und der Bahn sind nach unseren bisherigen Erfahrungswerten mit der polizeilichen Verlustanzeige möglich. Sofern Sie planen, die Heimreise mit dem Flugzeug oder einem Busreiseunternehmen anzutreten, ist im Regelfall ein Ausweisdokument erforderlich. Wir raten Ihnen, im Falle des Ausweisverlusts, mit Ihrer Flug-/Busgesellschaft abzustimmen, ob die Beförderung zur Rückkehr nach Deutschland ausnahmsweise mit der polizeilichen Verlustanzeige möglich ist. Falls Ihnen eine Kopie/ein Scan Ihres Ausweisdokumentes vorliegt, sollten Sie die Flug-/Busgesellschaft auch darauf hinweisen.
Das Generalkonsulat kann Ihnen während der regulären Öffnungszeiten einen Reiseausweis zur Rückreise nach Deutschland ausstellen. Vorzulegen sind die polizeiliche Verlustanzeige, 2 Passfotos, Kopie des Reisepasses/Personalausweises, Gebühren von 57,00 Euro. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Rück- bzw. Weiterreise ins Ausland
Für den Grenzübertritt benötigen Sie grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument. Ein Reiseausweis als Passersatz (RAP), der vom Generalkonsulat zur einmaligen direkten Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden kann, berechtigt grundsätzlich nicht zur Weiterreise in andere Länder. Wenn Sie nach dem Verlust Ihres Reisepasses oder Personalausweises nicht direkt nach Deutschland zurückreisen, sondern in ein anderes Land weiterreisen möchten, benötigen Sie gegebenenfalls ein anderes Reisedokument, beispielsweise einen vorläufigen Reisepass. Hierfür kann die Zustimmung der zuständigen Passbehörde in Deutschland erforderlich sein, sodass die Ausstellung gegebenenfalls nicht kurzfristig möglich ist.
Bitte prüfen Sie vor einer Weiterreise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Zielland. Dort finden Sie unter anderem Informationen zu den geltenden Einreisebestimmungen und dazu, welche deutschen Reisedokumente akzeptiert werden. Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen für Transitländer, insbesondere bei Flugreisen mit Zwischenlandung.
Einige Staaten erkennen einen vorläufigen Reisepass nicht oder nicht für die visumfreie Einreise an. In bestimmten Fällen kann außerdem ein Visum erforderlich sein. Prüfen Sie die Einreisebestimmungen daher zusätzlich bei der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes und gegebenenfalls bei Ihrem Verkehrsunternehmen.
Fundsachen
Recherchieren Sie online, ob Fundsachen von Ihnen aufbewahrt werden, u.a. auf der Plattform der Stadt Amsterdam auf iLost.
Bureau Gevonden Voorwerpen
Korte Leidsedwarsstraat 52, 1017 RC Amsterdam,
Telefon: +31 20 624 1111, erreichbar Mo-Fr von 09:00-16:00 Uhr.
Übernachtung
Sollten Sie auf Grund eines Diebstahls kein Geld mehr für Übernachtungen haben, können Verwandte oder Freunde für Sie von Deutschland aus ein Hotelzimmer buchen und bezahlen.
Bus- und Bahnverbindungen ab Amsterdam
Buslinien ab Amsterdam nach Deutschland, z.B.: Flixbus, Eurolines. Ab Hauptbahnhof Amsterdam Centraal fahren Züge der Deutschen Bahn u.a. nach Berlin, Hannover, Düsseldorf.
Verlust bzw. Diebstahl von deutschen Autokennzeichen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Autokennzeichens sollten Sie bei einer Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (aangifte van diefstal) aufgeben. Deutsche Auslandsvertretungen können Sie nicht bei der Beschaffung eines deutschen Ersatznummernschilds unterstützen. Das kann nur die jeweilige Zulassungsstelle in Deutschland. Das Fahren ohne Nummernschilder kann in Deutschland und im Ausland zu Bußgeldern führen. Es kann daher erforderlich sein, dass Sie nach Verlust bzw. Diebstahl der Nummernschilder auf eigene Kosten einen Abschleppdienst beauftragen müssen, um nach Deutschland zurückzukehren.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen auf der Homepage des ADAC.
Festnahme
Wenn deutsche Staatsangehörige in den Niederlanden festgenommen werden, wird die zuständige deutsche Auslandsvertretung über die Festnahme unterrichtet, sofern der Festgenommene dies wünscht. Die Auslandsvertretung lässt dem Betroffenen dann Informationsmaterial sowie eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte im jeweiligen Amtsbezirk zukommen.
Der Festgenommene hat die Möglichkeit, von der Haftanstalt aus Kontakt zur zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin veranlasst die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Angehörigen über die Festnahme in den Niederlanden.
Wir bitten die Angehörigen um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen ohne das Einverständnis der festgenommenen Person keine Auskünfte geben dürfen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Auslandsvertretungen keine anwaltlichen Tätigkeiten oder Beratungen übernehmen, Anwälte beauftragen oder die entsprechenden Kosten übernehmen können. Ebenso können sie keine Übersetzungs- oder Dolmetscherdienste leisten, Bußgelder, Strafen oder Kautionen übernehmen oder Einfluss auf das strafrechtliche Verfahren ausüben.
Weitere Informationen und die Rechtsanwaltsliste finden Sie hier.
Todesfall
Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Ein Todesfall im Ausland wird noch verkompliziert durch zahlreiche Formalitäten, die oft sehr zügig erledigt werden müssen. Die deutschen Auslandsvertretungen sind bestrebt, Angehörigen in dieser schwierigen Phase mit Rat und Tat zu Seite zu stehen.
Relevante Informationen zu den ersten Schritten nach einem Todesfall finden Sie hier.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Bestattungsinstitute nur von den Angehörigen selbst beauftragt werden können und die deutschen Auslandsvertretungen die Kosten für eine Bestattung vor Ort oder eine Überführung nach Deutschland nicht übernehmen können.
Medizinische Informationen für Notfälle
Medizinischer Notfall
Die medizinische Versorgung der Niederlande ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Deutsche Auslandsvertretungen können keine Behandlungskosten übernehmen. Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungsschutz besitzen, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Die nachstehende Liste basiert auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr
Notfall
Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr
Landesweite Rufnummer: 112
Amsterdam
Huisartsen Spoedposten Amsterdam
Tel. +31 88 00 30 600
https://huisartsenpostenamsterdam.nl/deutsch/
Expat Medical Service am Bahnhof Amsterdam
(Mo – Fr: 8.30 – 20.00 Uhr, Sa – So 10.00 – 20.00 Uhr)
Tel. +31 20 42 75 011
https://www.centraldoctors.nl/
Krankenhäuser / Erste Hilfe
Poliklinik des VU Krankenhaus (Vrije Universiteit)
De Boelelaan 1117
1081 HV Amsterdam
Tel. +31 20 44 44 444
https://www.amsterdamumc.nl/nl/poliklinieken-verpleegafdelingen.htm
Academisch Medisch Centrum (AMC)
Amsterdam UMC Locatie AMC
Meibergdreef 9
1105 AZ Amsterdam-Zuidoost
Tel. +31 20 56 69 111
https://www.amc.nl/web/home.htm
OLVG, locatie Oost
Oosterpark 9
1091 AC Amsterdam
Tel.: +31 20 59 99 11
https://www.olvg.nl/
Kinderkrankenhaus
AMC Academisch Medisch Centrum
(Emma Kinderziekenhuis)
Meibergdreef 9
1105 AZ Amsterdam-Zuidoost
Tel.: +31 20 56 69 111
https://www.amsterdamumc.nl/nl/emmakinderziekenhuis/home.htm
Den Haag
HADOKS (Hausärztlicher Notdienst) (7 Tage/24 Std.)
President Kennedylaan 15 (Achtung, dies ist keine Besuchsadresse für Patienten!)
2517 JK Den Haag
Tel. +31 70 34 69 669
https://www.hadoks.nl/
Krankenhäuser / Erste Hilfe
HAGA – Ziekenhuis Den Haag
Els Borst-Eilersplein 275
2545 AA Den Haag
Tel. +31 70 21 00 000
https://www.hagaziekenhuis.nl/locaties/denhaag/
HMC Westeinde
Lijnbaan 32
2514 VA Den Haag
Tel. +31 88 97 97 900
https://www.haaglandenmc.nl/westeinde/
HMC Bronovo
Bronovolaan 5
2597 AX Den Haag
Tel. +31 88 97 94 442
https://www.haaglandenmc.nl/bronovo/
Kinderkrankenhaus
HAGA Ziekenhuis
Locatie Juliana Kinderziekenhuis
Els Borst-Eilersplein 275
2545 AA Den Haag
Tel. +31 70 21 00 000
https://www.julianakinderziekenhuis.nl/home/
Flugrettung
Deutsche Rettungsflugwacht Stuttgart
Tel. +49 71 17 01 070
www.drf-luftrettung.de