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Beglaubigungen und Beurkundungen

Beglaubigung

Beglaubigung, © GKSP/Canva.com

Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist. Das Generalkonsulat kann Ihnen nur dann helfen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Königreich der Niederlande haben. Konsularbeamte handeln nach pflichtgemäßem Ermessen; sie sind im Gegensatz zu einem Notar in Deutschland nicht zur Beurkundung verpflichtet.

Unterschriftsbeglaubigungen

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird nur bestätigt, dass die Unterschrift auf einer Urkunde wirklich von der Person stammt, die sie in Gegenwart der Amtsperson geleistet hat.

Beurkundungen und Beglaubigungen im Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.

Beglaubigung von Fotokopien

Bei einer Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass das Original mit der gefertigten Kopie übereinstimmt. Dafür muss natürlich das Original bei Antragstellung vorgelegt werden. Kopienbeglaubigungen sind z.B. für die Vorlage bei Ämtern und Behörden in Deutschland erforderlich.

Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungserklärungen

Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, kann die Vaterschaft durch eine freiwillige Anerkennung oder durch die Entscheidung eines Gerichts festgestellt werden. Zum Kind einer verheirateten Frau kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren ist. Im Regelfall wird die Vaterschaftsanerkennung bei Geburt in den Niederlanden bei den niederländischen Gemeinden erfolgen.

Erwerb von Grundeigentum in Deutschland

Mit der Abwicklung eines Grundstücksgeschäfts in Deutschland muss immer ein deutscher Notar beauftragt werden. Der Kaufvertrag wird grundsätzlich von Käufer und Verkäufer persönlich vor dem Notar in Deutschland unterschrieben. Wenn eine Partei nicht anwesend sein kann, kann sie einen Dritten bevollmächtigen, in seinem Namen die erforderlichen Erklärungen vor dem Notar abzugeben. Dies kann vor der Unterzeichnung des Vertrages durch eine Vollmacht geschehen oder auch nachträglich durch eine Genehmigungserklärung/Vollmachtsbestätigung. Der Notar in Deutschland bereitet diese Unterlagen für Sie vor.

Um Ihre Unterschrift dann auf der Vollmacht bzw. Genehmigungserklärung/ Vollmachtsbestätigung beglaubigen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die Notare in den Niederlanden oder in Deutschland.

Kann ich die Beglaubigung an auch anderer Stelle vornehmen lassen?

Ja, alternativ können Sie die Beglaubigung bei einem niederländischen Notar vornehmen und das Dokument danach mit einer Apostille versehen lassen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der in Deutschland zuständigen Stelle, ob ein durch einen niederländischen Notar beglaubigtes Dokument, das mit einer Apostille versehen ist, in Ihrem Fall verwendet werden kann.

Für eine Unterschriftsbeglaubigung auf einer Genehmigungserklärung/ Vollmachtsbestätigung vergeben wir aktuell keine Termine.

Terminvereinbarung

Termine für Kopien- und Unterschriftsbeglaubigungen werden aktuell nur für die o.g. Punkte, per E-Mail vergeben. Anfragen zu Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen stellen Sie bitte über das Kontaktformular.

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