Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Der Antrag muss bis Sonntag, 02.02.2025, bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein.
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.
Die Einreise mit einem Personalausweis ist NICHT möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.
Wenn Sie einen gültigen Reisepass zu Hause haben, dann holen Sie diesen dort bitte ab.
Nur in dringenden Ausnahmefällen (Härtefällen) kann ein vorläufiger Reisepass im Generalkonsulat Amsterdam beantragt werden. Dies ist nur an Werktagen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Melden Sie sich hierzu bitte über das Kontaktformular beim Generalkonsulat und erklären Sie kurz Ihre Situation. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass auch diese Terminanfrage aufgrund des derzeit hohen Aufkommens mit einer Wartezeit von einigen Tagen einhergehen kann. Zudem ist die Beantragung in Amsterdam mit einer längeren Wartezeit wegen der Ermächtigungsanfrage bei der Passbehörde Ihres Wohnorts verbunden, und es fallen höhere Gebühren an.
Am Wochenende kann das Generalkonsulat Ihnen keine vorläufigen Reisepässe für die Einreise nach Großbritannien ausstellen, da hierzu eine Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnorts notwendig ist, die am Wochenende ebenfalls geschlossen hat.
Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) ab dem 02.04.2025
Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden.
Das Generalkonsulat hat das Ziel, das deutsch-niederländische Zusammenleben zu fördern und hierfür einen vielseitigen konsularischen Service anzubieten.
Konsul Frank Urbschat
Adresse und Öffnungszeiten
Adresse und Öffnungszeiten des Generalkonsulates
Bezeichnung
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland als Außenstelle der Botschaft Den Haag
Consulaat-Generaal van de Bondsrepubliek Duitsland, Honthorststraat 36-38, 1071 DG Amsterdam, Niederlande.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Niederlande, Aruba, Curacao, St. Maarten und die Inseln Bonaire, St. Eustatius und Saba. Konsularischer Zuständigkeitsbereich: Das Generalkonsulat in Amsterdam (in seiner Aufgabenstellung als Konsularreferat der Botschaft Den Haag) ist in konsularischen Angelegenheiten einschließlich der Ausstellung von Visa für die gesamten Niederlande sowie für Aruba, Curacao, St. Maarten und die Inseln Bonaire, St. Eustatius und Saba zuständig.
+31 20 574 77 00 - telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Für Auskunft zu rechtlichen Fragen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Telefonnummer für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft in Den Haag und das Generalkonsulat in Amsterdam an Feiertagen geschlossen sind. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.