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Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament

Eine Hand schmeißt einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

Artikel

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der
Bundesrepublik Deutschland statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1.1 am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäische Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet)

oder

1.2 entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) verfügbar. Sie können auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland;

- der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53929 Bonn, Germany;

- den Kreis- und Stadtwahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland. Generalkonsulat Amsterdam, Honthorststraat 36-38, 1971 DG Amsterdam (Kontaktformular) oder Botschaft Den Haag.

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