Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Wohnortänderung im Reisepass oder Personalausweis
Wohnortänderung, © picture-alliance / dpa
Die Änderung des Wohnortes in Ihrem Ausweisdokument dürfen Sie nicht selber vornehmen, sie muss durch eine Passstelle erfolgen.
Bei Wohnortänderungen durch das Generalkonsulat buchen Sie dazu einen Termin über das Terminvergabesystem in der Kategorie „Reisepässe und Personalausweise für deutsche Staatsangehörige.“ Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Antragsanzahlen die Priorität bei der Beantragung von neuen Ausweisdokumenten und nicht bei Wohnortänderungen liegt.
Bitte legen Sie Ihr Ausweisdokument und einen Auszug aus dem Melderegister Ihres niederländischen Wohnortes (uittreksel Basisregistratie personen – BRP) vor, der nicht älter als 6 Monate ist.
Wenn in Ihrem jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, benötigen wir auch eine Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Wohnortes.
Alle Unterlagen werden im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt. Eine Scan-Kopie einer Abmeldebescheinigung ist ausreichend, wenn diese dem Generalkonsulat von der deutschen Meldebehörde direkt zugeschickt wird.
Alternativ können Sie auch das Antragsformular zur Wohnortänderung, Ihren Reisepass oder Personalausweis, die Anmeldung in den Niederlanden (BRP) im Original und die Abmeldebescheinigung im Original an das Generalkonsulat senden. Die Wohnortänderung wird dann hier innerhalb weniger Werktage vorgenommen und Sie können den Reisepass dann zu unseren Abholzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr) abholen oder durch einen Bevollmächtigten abholen lassen. Das Versandrisiko tragen Sie selbst.
Bei Minderjährigen ist es ausreichend, wenn die Wohnortänderung von einem Sorgeberechtigten beantragt wird. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die Wohnortänderung auf ihrem Personalausweis selbst beantragen.
Die Wohnortänderung ist gebührenfrei.
Antragsformular Änderung des Wohnortes