Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Passfotos
Was muss ich bei dem Passfoto beachten?
Achtung, die biometrischen Fotos für niederländische Pässe sind für deutsche Pässe nicht geeignet, da die Biometrie bezüglich der Gesichtshöhe andere Maße hat.
Bitte weisen Sie den Fotografen auf unsere abweichenden Maße hin: Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Auch ist darauf zu achten, dass keine zweite Person (z.B. die Eltern und/oder deren Hände) im Hintergrund sichtbar sind.
Bitte lassen Sie die Fotos nicht schneiden.
Lesen Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Informationen! (hier finden Sie auch die Passbild-Schablone)
In der unten eingestellten Downloaddatei finden Sie Fotografen in Amsterdam, die über die Herstellung von Fotos für deutsche Pässe informiert sind.
Das Generalkonsulat verfügt in seinem Warteraum über eine Fotokabine, so dass Sie Ihre Fotos auch bei uns machen können (nicht geeignet für Babys und Kleinkinder). Die Fotokabine wird von der Firma Vendig Concept betrieben und auch nur diese Firma ist dafür verantwortlich, dass die Fotos den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das Generalkonsulat kann für die Qualität der Fotos keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen Passfotos zum Termin mitzubringen.
Die Kosten für die Fotokabine betragen 10,- €. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über den passenden Betrag verfügen (10 € und 5€ Scheine, 2 €, 1 €, 50 Cent werden akzeptiert) .
Informationsblatt für Passkunden zur Einführung biometriefähiger Reisepässe (ePässe) ab dem 1. November 2005
Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der Gesichtsbiometrie in Reisepässe zum 1. November 2005 neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt werden.
Durch die Einführung der neuen chip-basierten deutschen Reisepässe zum 1. November 2005 erhöhen sich außerdem die Gebühren für den EU-Reisepass.
Anforderungen an Passfotos für deutsche Reisepässe (ePässe)
Durch die gesetzlichen Änderungen zur Einführung der ePässe werden ab dem 1. November 2005 bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muss, um biometrietauglich zu sein.
Danach gilt:
FORMAT:
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz
sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.
Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen (Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm). Kopf (einschließlich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
SCHÄRFE UND KONTRAST:
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.
AUSLEUCHTUNG:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder
Schatten im Gesicht sowie keine rote Augen aufweisen.
HINTERGRUND:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer.
Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
FOTOQUALITÄT:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.
KOPFPOSITION, GESICHTSAUSDRUCK und BLICKRICHTUNG:
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.
BRILLENTRÄGER:
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönte Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken
KOPFBEDECKUNG:
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt.
Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf der Webseite der
Bundesdruckerei unter bundesdruckerei.de, Bürgerservice, abrufen.
Information for passport applicants on the introduction of
Germany's new biometrically-enabled passports (e-passports) as from 1 November 2005
With the introduction of facial biometrics in passports issued from 1 November 2005
onwards, please note that passport photographs need to meet higher standards than in the past. The fee for the new chip-based passports will also be increased.
Photograph specifications for e-passports
To ensure that passport photographs satisfy the requirements for the new biometically-enabled e-passports, they must meet the following specifications:
FORMAT:
Full front view of face, centred, features from chin to hairline and both sides of face must be clearly visible. From top to bottom face must fill 70-80% (between 32 and 36 mm) of the photograph. Front of head (including hair) must be completely visible, with dimensions of face as specified.
CONTRAST AND SHARPNESS:
Whole face must be clear, with proper contrast and sharpness.
LIGHTING:
Face must be well lighted, with no flash reflections, shadows or red eyes.
BACKGROUND:
Background must be uniform, light-coloured (ideally a neutral grey) and provide a good
contrast with face and hair. Best background for light-coloured hair is medium-grey, for dark hair light-grey. Photograph must show subject only (no other person or items permitted, important especially for photographs of young children). Shadows on background are unacceptable.
PHOTOGRAPHIC QUALITY:
Photograph should be printed on high-quality paper, resolution at least 600 DPI (dots per inch), have no creases or marks and represent natural skin tones.´
HEAD POSITION, FACIAL EXPRESSION AND DIRECTION:
A position with the head leaning or turned (e.g. half profile) is unacceptable. Facial Expression must be neutral and the mouth closed. Subject must look straight into the camera. Eyes must be open and well visible, not covered by hair or frame of glasses.
GLASSES:
Eyes must be clearly visible (reflections on glasses, tinted or sun glasses are unacceptable).
The edge of the glasses or frame must not cover the eyes.
HEADCOVERINGS:
Headcoverings of any kind are unacceptable.
For further clarification please consult the collection of specimen photographs available at bundesdruckerei.de, Bürgerservice. More information is available at the websites of the Bundesdruckerei (Federal Printing Office), the Federal Ministry of the Interior and the Federal Office for Information Security
Personaldokumente/Reisepass
ePassbild-Schablone
Mit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der computergestützten automatisierten Gesichtserkennung (Abgleich mit dem im Chip gespeicherten Passbild) werden neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt.
Hierzu werden von der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muss, um für die internationale Anwendung biometrietauglich zu sein.
Die Bundesdruckerei GmbH stellt den Personalausweis- und Passbehörden zur
Qualitätsprüfung der Passbilder eine Foto-Mustertafel zur Verfügung, die den Behörden die Beurteilung der Passbilder hinsichtlich der Eignung für produktionstechnische Verarbeitung und der Biometrietauglichkeit erleichtert.
In Ergänzung zur Foto-Mustertafel wurde die Passbild-Schablone zur weiteren
Qualitätsprüfung der Passbilder entwickelt, mit der die Einhaltung der geforderten
Bildabmessungen festgestellt werden kann.
Bitte beachten Sie beim Download der Passbild-Schablone folgende Punkte:
1. Die Skalierung im Acrobat Reader muss auf 100 % eingestellt sein.
2. Stellen Sie das Layout beim Ausdruck auf Querformat ein.
3. Die Anpassungen
„Große Seiten auf Seitengröße verkleinern“
„Kleine Seiten auf Seitengröße vergrößern“
„Seiten automatisch drehen und zentrieren“
dürfen nicht aktiviert sein (bitte Häkchen entfernen).
Bitte prüfen Sie, ob auf dem Ausdruck die angegebenen Maße mit den tatsächlichen Maßen übereinstimmen, indem Sie die Abmessungen mit dem Lineal nachmessen.
Sie sollten die Datei direkt auf Folie ausdrucken. Das Drucken der Passbild-Schablone auf Papier und anschließendes Kopieren im Kopierer wird nicht empfohlen, da es zu einer Abweichung der Maße kommen kann.
Fotografen in der näheren Umgebung des Generalkonsulates.
Die Liste ist unverbindlich und ohne Gewähr.
Studio Heno
1017 HD Amsterdam
Vijzelstraat 3
Tel.: 020-62 34 934
geöffnet:
Mo, Di, Mi, Fr: 9 - 18 Uhr
Do: 09:00 - 21:00 Uhr
Sa: 10:00 - 17:00 Uhr
So: 12:00 - 17:00 Uhr
Foto Mignon
1073 LN Amsterdam
Van Woustraat 56
Tel.: 020-6620145
geöffnet:
Mo - Sa: 10:00 - 18:00 Uhr
Bitte weisen Sie den Fotografen darauf hin, dass die Fotos für ein deutsches Reisedokument benötigt werden und lassen sie die Bilder nicht zuschneiden.