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Pass-/ Ausweisverlust

Schnell kann es im Urlaub zum Verlust von Geld und Reisepass kommen...

Schnell kann es im Urlaub zum Verlust von Geld und Reisepass kommen..., © dpa / picture alliance

Artikel

Allgemeine Informationen

Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Reisepass/Personalausweis noch im Hotel/Flughafen/Bus oder Taxi/Lokal sein könnte. Oft werden die Pässe/Personalausweise wiedergefunden.

In Amsterdam besteht auch die Möglichkeit, sich an das Lost and Found Office zu wenden. Oft werden verlorene Dokumente dort abgegeben. Das Büro ist von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr geöffnet und Sie erreichen es unter folgender Adresse:

‘Bureau Gevonden Voorwerpen’
Korte Leidsedwarsstraat 52
1017 RC Amsterdam
Telefon: +31 (0)20 251-0222
Nähere Informationen dazu finden Sie auch hier.

In den Niederlanden gilt, dass jeder über 14 Jahren sich mit einem gültigen Identitätsdokument ausweisen können muss.

Für eine geplante Rückreise mit der Bahn ist, nach unseren bisherigen Erfahrungswerten, in der Regel die Mitführung einer Verlustanzeige ausreichend. Sofern Sie beabsichtigen, die Heimreise mit dem Flugzeug oder einem Busreiseunternehmen anzutreten, ist im Regelfall ein Ausweisdokument erforderlich.

Wir raten Ihnen, im Falle des Ausweisverlusts, mit Ihrer Fluggesellschaft (ggfs. auch über Ihren Reiseveranstalter) abzustimmen, ob die Beförderung zur Rückkehr nach Deutschland ausnahmsweise mit der polizeilichen Verlustanzeige möglich ist. Falls Ihnen eine Kopie/ein Scan Ihres Ausweisdokumentes vorliegt, sollten Sie die Fluglinie auch darauf hinweisen.

Rufnummern einiger gängiger Fluggesellschaften
(ohne Gewähr)
NL= Hotline Niederlande
D= Hotline Deutschland

Lufthansa

(+31 20 721 9242) NL

(+49 69 8679 9799) D
KLM

(+31 20 474 7743) NL

(+49 69 2999 3770) D
Air France

(+31 20 654 5720) NL

(+49 69 2999 3772) D
British Airways

(+31 20 346 9559) NL

(+49 421 557 5758) D
Easy-Jet

(+31 20 794 6405) NL

(+49 30 726 297 510) D
Eurowings(+49 221 599 882 22) D
Ryanair

(+31 85 888 0801) NL

(+49 180 5566 200) D
Swiss

(+31 20 7003707) NL

(+49 69 8679 8000) D
Sun Express

(+31 20 811 0777) NL

(+49 69 9023 4000) D
Turkish Airlines

(+31 20 405 9636) NL

(+49 69 867 998 49) D
Kontaktdaten für weitere Fluggesellschaften, die Amsterdam anfliegen, finden Sie unter: https://www.schiphol.nl/en/airlines

Vorgehen bei Verlust

1. Verlustanzeige

Sollte der Pass/ Personalausweis nicht mehr auffindbar sein, gehen Sie bitte zur Polizei und stellen dort eine Verlustanzeige.

Sperrung der Online Ausweisfunktion bei Personalausweisen

Soweit Ihr Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verloren gegangen ist, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion ebenfalls sperren lassen. Dies ist über den Sperr-Notruf möglich. Sie können diesen unter der Rufnummer (0049) 116 116 erreichen. Des Weiteren können Sie Sperrung der Online Ausweisfunktion ebenfalls über die ausstellende Behörde veranlassen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit (dieses ist auf Ihrem erhaltenen PIN Brief ersichtlich).

2. Beantragung eines Ersatzdokumentes

Bitte beachten Sie, dass minderjährige Kinder von beiden Eltern bei der Antragstellung begleitet werden müssen, bzw. eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorliegen muss.

Wenn Ihr Reisepass oder Personalausweis gestohlen wurde, kann das Generalkonsulat Ihnen nach erfolgter Identitätsprüfung einen sogenannten „Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Dieser berechtigt allerdings nicht zur Weiterreise in andere Staaten. Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt 52,- €. Für die Ausstellung werden zwei biometrische Passfotos benötigt (einen Fotoautomaten gibt es u.a. im Warteraum der Botschaft, Betrieb durch externen Anbieter, Kosten zehn Euro, Betrag bitte passend mitbringen, Automat wechselt nicht).

Vor Kontaktaufnahme teilen Sie bitte die in der Folge genannten Informationen per Mail mit (nur bei Beantragung bei Generalkonsulat Amsterdam direkt). Eine Bearbeitung kann grundsätzlich nur während der Dienstzeit und erst nach Mitteilung aller benötigten Informationen erfolgen.

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus:
Pass-/ Ausweisverlust
Kontaktformular

Nach vollständiger Übersendung der Informationen, setzten wir uns mit der zuständigen deutschen Inlandsbehörde in Verbindung.
Einen Reiseausweis zur Rückkehr können Sie bei den folgenden Stellen beantragen:
Generalkonsulat Amsterdam
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Willemstad, Curaçao
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland Oranjestad, Aruba

Bitte beachte Sie, dass die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland nur möglich ist, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststellbar ist. Hierzu muss eine Identitätsprüfung über die zuständigen inländischen Behörden erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung des Dokumentes unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann. Am Abend, Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung, da die inländischen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Ausweisdokument kann daher frühestens am darauffolgenden Werktag -nach Eingang der Unterlagen zur Identitätsprüfung- während der üblichen Öffnungszeiten ausgestellt werden.

Ein Rückflug der möglicherweise mangels eines Ausweisdokuments nicht angetreten werden kann, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung, das Auswärtige Amt oder die Bundesrepublik Deutschland.


Wiederauffinden eines Ausweisdokuments

Wenn Sie nach Wiederauffinden das Dokument weiter nutzen wollen, müssen Sie das Wiederauffinden ebenfalls anzeigen. Dies erfolgt bei der Behörde/Stelle, bei der Sie auch den Verlust gemeldet haben.

Sie können Ihren wiedergefundenen Reisepass danach innerhalb Deutschlands weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit benutzen.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass oder Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder Ihnen gar einziehen.
Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses oder Personalauweises, ein neues Dokument zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

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