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Passverlust oder -diebstahl
Allgemeine Informationen
Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Reisepass/Personalausweis noch im Hotel/Flughafen/Bus oder Taxi/Lokal sein könnte. Oft werden die Pässe/Personalausweise wiedergefunden.
In Amsterdam besteht auch die Möglichkeit, sich an das Lost and Found Office zu wenden. Oft werden verlorene Dokumente dort abgegeben. Das Büro ist von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr geöffnet und Sie erreichen es unter folgender Adresse:
‘Bureau Gevonden Voorwerpen’
Korte Leidsedwarsstraat 52
1017 RC Amsterdam
Telefon: +31 (0)20 251-0222
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
In den Niederlanden gilt, dass jeder über 14 Jahren sich mit einem gültigen Identitätsdokument ausweisen können muss.
Für eine geplante Rückreise mit der Bahn ist, nach unseren bisherigen Erfahrungswerten, in der Regel die Mitführung einer Verlustanzeige ausreichend. Sofern Sie beabsichtigen, die Heimreise mit dem Flugzeug oder einem Busreiseunternehmen anzutreten, ist im Regelfall ein Ausweisdokument erforderlich.
Wir raten Ihnen, im Falle des Ausweisverlusts, mit Ihrer Flug-/Bahngesellschaft abzustimmen, ob die Beförderung zur Rückkehr nach Deutschland ausnahmsweise mit der polizeilichen Verlustanzeige möglich ist. Falls Ihnen eine Kopie/ein Scan Ihres Ausweisdokumentes vorliegt, sollten Sie die Fluglinie auch darauf hinweisen.
Was tun bei Passverlust?
Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen Sie den Verlust bzw. den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlust- bzw. Diebstahlmeldung aushändigen.
Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Meldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll.
Lassen Sie deutsche EC-/Kreditkarten unter der Telefonnummer 0049-30 4050 4050 sperren!
Wie erhalte ich ein neues Reisedokument?
Zur Rückkehr nach Deutschland kann Ihnen ein Reiseausweis als Passersatz (RAP) ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur einmaligen, direkten Rückkehr nach Deutschland und ist längstens einen Monat gültig.
HINWEIS: Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland fliegen, sondern eine Zwischenlandung in einem anderen Land haben, informieren Sie sich unbedingt bei der Fluggesellschaft darüber, ob die Reise mit einem Reiseausweis („emergency travel document“) erlaubt ist.
Falls nein, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hierzu wird die Ermächtigung der Passbehörde an Ihrem Wohnsitz in Deutschland benötigt, was ggfs. einige Tage dauern kann.
Identitätsnachweis
Wenn Sie beglaubigte Fotokopien Ihrer verlorengegangenen Ausweispapiere oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen können, ist eine Ausstellung des RAPs i.d.R. innerhalb kurzer Zeit möglich.
Ohne diese Kopie muss grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Da Rückmeldungen aus Deutschland einige Tage in Anspruch nehmen können, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich.
Hinweise zur Vorsprache
Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke). Zur Terminvereinbarung verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises oder vorläufigen Reisepasses für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Erforderliche Unterlagen
Bitte füllen Sie das Formular für Volljährige oder für Minderjährige vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
- 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
- Nicht älter als 6 Monate.
Achtung, die biometrischen Fotos für niederländische Pässe sind für deutsche Pässe nicht geeignet, da die Biometrie bezüglich der Gesichtshöhe andere Maße hat.
Bitte weisen Sie den Fotografen auf unsere abweichenden Maße hin: Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Auch ist darauf zu achten, dass keine zweite Person (z.B. die Eltern und/oder deren Hände) im Hintergrund sichtbar sind.
Bitte lassen Sie die Fotos nicht schneiden.
Das Generalkonsulat verfügt in seinem Warteraum über eine Fotokabine, so dass Sie Ihre Fotos auch bei uns machen können (nicht geeignet für Babys und Kleinkinder). Die Fotokabine wird von der Firma Vendig Concept betrieben und auch nur diese Firma ist dafür verantwortlich, dass die Fotos den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das Generalkonsulat kann für die Qualität der Fotos keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen Passfotos zum Termin mitzubringen.
Die Kosten für die Fotokabine betragen 10,- €. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über den passenden Betrag verfügen (10 € und 5€ Scheine, 2 €, 1 €, 50 Cent werden akzeptiert) .
3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
- Ausdruck des Protokolls der lokalen Polizei UND
- Ausgefüllte Verlustanzeige der Auslandsvertretung
Mögliche Nachweise:
- Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweis
- andere deutsche Ausweisdokumente
z.B. Ausdruck Ihres Flugtickets
Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil abwesend ist:
Von deutschen oder niederländischen Behörden beglaubigte Zustimmungserklärung.
Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:
Nachweise, z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen + von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin gefertigte deutsche Übersetzung.
- bar in Euro, bitte möglichst passend
- mit internationaler Kreditkarte (Visa- oder Masterkarte; als Online-Kauf)
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung in Euro. Der oder die Karteninhaber:in muss zudem bei Zahlung zwingend anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie im Generalkonsulat nicht möglich sind.
Bitte entnehmen Sie die Kosten der Gebührentabelle.
HINWEIS: Ggfs. können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Hierzu werden Sie dann gesondert per E-Mail kontaktiert.