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Erste Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 18 Jahren) und eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren

Artikel

Allgemeine Informationen

Wer kann einen deutschen Pass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind, muss dies geklärt werden, BEVOR Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Ist eine Namenserklärung erforderlich?

Bitte beachten Sie, dass der Familienname in der ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.

Bitte informieren Sie sich VOR Buchung eines Termins, ob diese erforderlich ist. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Namenserklärung und -änderung.

Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb

Wenn Ihr Kind seit Erhalt der Urkunde seinen Namen nicht geändert hat, reicht als Nachweis der Namensführung:

  • die Einbürgerungsurkunde Ihres Kindes oder
  • die Urkunde über den Erwerb durch Erklärung Ihres Kindes.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
  • Nicht älter als 6 Monate.

Achtung, die biometrischen Fotos für niederländische Pässe sind für deutsche Pässe nicht geeignet, da die Biometrie bezüglich der Gesichtshöhe andere Maße hat.

Bitte weisen Sie den Fotografen auf unsere abweichenden Maße hin: Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Auch ist darauf zu achten, dass keine zweite Person (z.B. die Eltern und/oder deren Hände) im Hintergrund sichtbar sind.
Bitte lassen Sie die Fotos nicht schneiden.

Das Generalkonsulat verfügt in seinem Warteraum über eine Fotokabine, so dass Sie Ihre Fotos auch bei uns machen können (nicht geeignet für Babys und Kleinkinder). Die Fotokabine wird von der Firma Vendig Concept betrieben und auch nur diese Firma ist dafür verantwortlich, dass die Fotos den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das Generalkonsulat kann für die Qualität der Fotos keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen Passfotos zum Termin mitzubringen.

Die Kosten für die Fotokabine betragen 10,- €. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über den passenden Betrag verfügen (10 € und 5€ Scheine, 2 €, 1 €, 50 Cent werden akzeptiert) .

  • bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
    Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.

Wird immer benötigt!

  • Geburtsurkunde
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, ist diese immer vorzulegen

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!

Mögliche Nachweise:

  1. Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
  2. Eigene Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  3. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
  4. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern und Großeltern.

Sofern Sie keine der Voraussetzungen von 1.), 2.) oder 3.) erfüllen, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen!

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung erforderlich.

Aktueller Auszug aus dem Melderegister des niederländischen Wohnortes
(uittreksel Basisregistratie Persoon, BRP)

nur erforderlich bei Erstbeantragung in den Niederlanden oder Umzug innerhalb der Niederlande.

  • in Euro, möglichst passend
  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa; als Online-Kauf).
    Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie im Generalkonsulat nicht möglich sind.
Eine Übersicht finden Sie hier.

Mögliche Nachweise:

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern

Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.

  • Reisepässe oder Personalausweise der Sorgeberechtigten

Falls zutreffend

Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend sein kann:

Von deutschen oder niederländischen Behörden beglaubigte Zustimmungserklärung.

Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:

Nachweise, z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen + ggf. von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin gefertigte deutsche Übersetzung

Terminvereinbarung

Das antragstellende Kind und dessen Sorgeberechtigte (i.d.R. die Eltern) müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, bringen Sie bitte eine beglaubigte Zustimmungserklärung zu dem Termin mit.

Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.

Vollmacht für die Abholung durch Dritte

Wenn der Pass oder der Personalausweis des Kindes durch eine dritte Person abgeholt werden soll, füllen die Eltern bitte diese Vollmacht aus und bringen sie zu dem Termin mit.

Sollten die Eltern erst nach Ihrem Termin für die Abholung durch eine dritte Person entscheiden, muss die Unterschrift durch eine deutsche Behörde oder eine niederländische Gemeinde beglaubigt werden.

Reiseerlaubnis für Minderjährige

Falls Ihr Kind alleine – oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist, informieren Sie sich bitte hier über mögliche Einschränkungen.

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