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Wohnortänderung

Artikel

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, können Sie Ihren aktuellen niederländischen Wohnort in Ihren Reisepass und Ihren Personalausweis eintragen lassen.

Wenn in Ihrem jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, benötigen wir auch eine Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Wohnortes.

Alle Unterlagen werden im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt. Eine Scan-Kopie einer Abmeldebescheinigung ist ausreichend, wenn diese dem Generalkonsulat von der deutschen Meldebehörde direkt zugeschickt wird.

Bei Minderjährigen ist es ausreichend, wenn die Wohnortänderung von einem Sorgeberechtigten beantragt wird. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die Wohnortänderung auf ihrem Personalausweis selbst beantragen.

Terminvereinbarung

Bei Wohnortänderungen durch das Generalkonsulat buchen Sie dazu einen Termin über das Terminvergabesystem in der Kategorie „Reisepässe und Personalausweise für deutsche Staatsangehörige.“ Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Antragsanzahlen die Priorität bei der Beantragung von neuen Ausweisdokumenten und nicht bei Wohnortänderungen liegt.

Alternativ können Sie auch das Antragsformular zur Wohnortänderung, Ihren Reisepass oder Personalausweis, die Anmeldung in den Niederlanden (BRP) im Original und die Abmeldebescheinigung im Original an das Generalkonsulat senden. Die Wohnortänderung wird dann hier innerhalb weniger Werktage vorgenommen und Sie können den Reisepass dann zu unseren Abholzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr) abholen oder durch einen Bevollmächtigten abholen lassen. Das Versandrisiko tragen Sie selbst.

Bearbeitungsdauer und Gebühren

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Änderung des Wohnortes in der Regel am gleichen Tag im Pass oder Personalausweis eingetragen werden.

An- und Abmeldung im deutschen Melderegister

Da das Bundesmeldegesetz im Ausland nicht gilt, ist eine Anmeldung/Abmeldung an Auslandsvertretungen nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung werden benötigt:

  • Gültiges deutsches Ausweisdokument
  • Auszug aus dem Melderegister Ihres niederländischen Wohnortes (uittreksel Basisregistratie personen – BRP), nicht älter als 6 Monate
  • Falls zutreffend, Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Wohnortes

(Dokumente im ORIGINAL vorzulegen)

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden.

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