Neues Gebührenrecht
Nachfolgend finden Sie die neuen Gebührensätze in Anlage 1 der AABGebV ab dem 01.07.2025:
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Erbausschlagung, Ehefähigkeitszeugnis) | 60,00 € |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 85,00 € |
Kopienbeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 28,00 € |
Konsularische Bescheinigung (z.B. Sperrkontofreigabe) | 36,00 € |
Beurkundungen | auf Anfrage |