Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erste Beantragung eines Reisepasses für Volljährige (ab 18 Jahre) und eines Personalausweises für Personen ab 16 Jahren
Allgemeine Informationen
Wer kann einen deutschen Pass beantragen?
Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind, muss dies geklärt werden, BEVOR Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann.
Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.
Ist eine Namenserklärung erforderlich?
Bitte beachten Sie, dass der Familienname in der ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.
Bitte informieren Sie sich VOR Buchung eines Termins, ob diese erforderlich ist. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Namenserklärung und -änderung.
Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb
Wenn Sie seit Erhalt Ihrer Urkunde Ihren Namen nicht geändert haben, reicht als Nachweis der Namensführung:
- Ihre Einbürgerungsurkunde oder
- Ihre Urkunde über den Erwerb durch Erklärung.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Für die Antragstellung werden benötigt:
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
- 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
- Nicht älter als 6 Monate.
Achtung, die biometrischen Fotos für niederländische Pässe sind für deutsche Pässe nicht geeignet, da die Biometrie bezüglich der Gesichtshöhe andere Maße hat.
Bitte weisen Sie den Fotografen auf unsere abweichenden Maße hin: Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Auch ist darauf zu achten, dass keine zweite Person (z.B. die Eltern und/oder deren Hände) im Hintergrund sichtbar sind.
Bitte lassen Sie die Fotos nicht schneiden.
Das Generalkonsulat verfügt in seinem Warteraum über eine Fotokabine, so dass Sie Ihre Fotos auch bei uns machen können (nicht geeignet für Babys und Kleinkinder). Die Fotokabine wird von der Firma Vendig Concept betrieben und auch nur diese Firma ist dafür verantwortlich, dass die Fotos den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das Generalkonsulat kann für die Qualität der Fotos keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen Passfotos zum Termin mitzubringen.
Die Kosten für die Fotokabine betragen 10,- €. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über den passenden Betrag verfügen (10 € und 5€ Scheine, 2 €, 1 €, 50 Cent werden akzeptiert) .
- bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
Wird immer benötigt!
- Geburtsurkunde
- Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, ist diese immer vorzulegen
WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!
Mögliche Nachweise:
- Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
- Eigene Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
- Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
- von Ihnen oder
- des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern oder
- des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern und Großeltern.
Sofern Sie keine der Voraussetzungen von 1.), 2.) oder 3.) erfüllen, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen!
Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung erforderlich.
Aktueller Auszug aus dem Melderegister des niederländischen Wohnortes
(uittreksel Basisregistratie Persoon, BRP)
nur erforderlich bei Erstbeantragung in den Niederlanden oder Umzug innerhalb der Niederlande.
- in Euro, möglichst passend
- per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa; als Online-Kauf).
Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie im Generalkonsulat nicht möglich sind.
Eine Übersicht finden Sie hier.
Falls zutreffend
Mögliche Nachweise:
- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
- Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder Ihrem Kind)
- Deutsche Eheurkunde
- Alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)
Wenn Sie vor dem 01.09.1986 außerhalb von Deutschland geboren wurden und ab Geburt eine weitere Staatsangehörigkeit haben:
- Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit
Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.
Falls zutreffend
- Militär-, Reservisten- oder Freistellungsausweis
Zwingend im Original
Falls zutreffend.
Bei ausländischen Promotionsurkunden muss zusätzlich zum Original der Urkunde ein Anabinauszug vorgelegt werden.
Terminvereinbarung
Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).
Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für die selbe Person.
Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.
Vollmacht für die Abholung durch Dritte
Wenn Ihr Pass oder Ihr Personalausweis durch eine dritte Person abgeholt werden soll, füllen Sie bitte diese Vollmacht aus und bringen sie zu dem Termin mit.
Sollten Sie sich erst nach Ihrem Termin für die Abholung durch eine dritte Person oder entscheiden, muss die Unterschrift durch eine deutsche Behörde oder eine niederländische Gemeinde beglaubigt werden.