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Bundestagswahl 2025: Informationen für Deutsche im Ausland

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

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Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche müssen Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Der Antrag muss bis zum 02.02.2025 bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein.

Sie sind Auslandsdeutsche/r und möchten an der bevorstehenden Bundestagswahl teilnehmen?

Sie können nur wählen, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie als Auslandsdeutsche/r an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse übermittelt.

Bis wann kann der Antrag gestellt werden?

WICHTIG: Ihr Antrag muss bis 02.02.2025 bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein.

Informationen zum Erhalt und Versand der Briefwahlunterlagen:

  • Grundsätzlich steht der Kurierdienst der deutschen Auslandsvertretungen für den Erhalt der Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
  • Der Kurierweg der Auslandsvertretungen in den Niederlanden dauert jedoch länger als der reguläre Postweg. Eine rechtzeitige Abholung der Briefwahlunterlagen kann daher nicht garantiert werden.
  • Sollten Sie dennoch den Kurierweg des Generalkonsulats Amsterdam oder der Botschaft Den Haag nutzen wollen: Bitte setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung, bevor Sie Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Bitte schicken Sie uns eine Mail an info@amsterdam.diplo.de, um das Verfahren abzustimmen.
  • Für den Rückversand der Briefwahlunterlagen an das Wahlamt können der reguläre Postweg bzw. kommerzielle Kurierdienste (ggf. mit Expressversand) genutzt werden. Bitte frankieren Sie den Umschlag ausreichend, die Kosten trägt der Versender. Der Kurierweg steht hierfür nicht zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Auswärtigen Amts und des Generalkonsulats Amsterdam zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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