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Häufig gestellte Visumfragen
Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen über das Thema Visum.
FAQ
Sie reisen nach Deutschland und brauchen ein Visum. Sie wohnen im Moment in den Niederlanden. Sie können jetzt ein Visum beantragen beim deutschen Generalkonsulat in Amsterdam. Dafür brauchen Sie einen Termin (sehe auch die Frage über Terminbuchung). Während des Termins erklären Sie warum Sie Deutschland einreisen möchten, zum Beispiel für die Arbeit, zum Studium oder wegen Familiennachzuges. Ihren Reisezweck müssen Sie mit Dokumenten belegen. Die benötigten Dokumente finden Sie unter diesem Link Wählen Sie bitte das treffende Merkblatt.
Während des Termins können Sie Deutsch, Niederländisch und Englisch sprechen. Wenn Sie diese Sprachen nicht sprechen, nehmen Sie einen Dolmetscher mit. Dokumente müssen Sie in der deutschen Sprache vorlegen (sehe auch die Frage über englischsprachige Dokumente).
Während des Termins wird Ihr Visumantrag angenommen und geprüft ob die richtigen Dokumente vorgelegt werden. Nach dem Termin werden Ihre Dokumente mit mehreren Autoritäten geteilt, zum Beispiel die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit können ihre Dokumente prüfen. Deswegen ist es wichtig das Sie 2 vollständige Sets Kopien in richtiger Reihenfolge haben.
Das Konsulat kann nicht alleine über Ihren Visumantrag entscheiden, das Konsulat trifft die Entscheidung zusammen mit mehreren Instanzen in Deutschland. Es wird unter anderem geprüft ob Sie tatsächlich einreisen für den Zweck den Sie angegeben haben und ob dies zum deutschen Gesetz passt.
Wenn alle Instanzen eine positive Entscheidung nehmen, wird das Konsulat Ihnen ein Visum erteilen. Sie bekommen von uns eine Einladung das Visum ab zu holen, Sie brauchen selber keinen Termin zu buchen.
Wenn Sie das Konsulat anschreiben, nutzen Sie bitte Ihren vollständigen Namen. Dies bedeutet, alle Namen, sowie die in Ihrem Reisepass stehen, damit wir Ihnen schneller helfen können.
Sie können ausschließlich einen Termin auf unserer Website buchen. Nutzen Sie diesen Link.
Wenn Sie keine Termine sehen, bedeutet dies, dass alle Termine vollgebucht sind.
Jeder Montag um 8:30 werden neue Termine freigeschaltet. Wenn Montag ein Feiertag ist, werden der kommende Arbeitstag die Termine freigeschaltet.
Die Termine werden etwa 4 Wochen im Voraus veröffentlicht. Dies bedeutet zum Beispiel, dass in Woche 44 die Termine für Woche 48 veröffentlicht werden.
Wenn Sie für Working Holiday einen Termin brauchen, buchen Sie einen Termin in der Kategorie Working Holiday. Alle anderen Visa können Sie unter ´Nationales Visum oder Schengenvisum und Sperrkontoauflösung´ einen Termin buchen.
Sie können keine Termine über Telefon oder Email buchen.
Nein. Wenn Ihr Visum erteilt wurde, bekommen Sie eine E-Mail mit einem Datum an dem Sie Ihr Visum abholen können. Sie brauchen nicht selber einen Termin zu buchen. Sie müssen Ihr Visum persönlich abholen. Nehmen Sie bitte Ihren Reisepass mit.
Nein. Sie nehmen Ihren Reisepass mit zum Termin. Das Konsulat nutzt die Daten der Datenseite für die Visaprozedur und nach dem Termin nehmen Sie Ihren Reisepass wieder mit, sodass Sie reisen können. Wenn Ihnen ein Visum erteilt wird, bekommen Sie eine Einladung zum Abholen. Für die Abholung brauchen Sie den Reisepass.
Ein Visum berechtigt zur Einreise nach Deutschland, nicht aber für längere Aufenthalte. Wenn Sie sich langfristig aufhalten möchten, können Sie mit dem Visum einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen. Dies machen Sie bei der Ausländerbehörde (abgekürzt ABH) in Ihrem Wohnort.
Ihr Visum ist gültig für die Tätigkeit die Sie beantragt haben. Wenn Sie zum Beispiel ein Arbeitsvisum haben, dürfen sie mit dem Visum direkt arbeiten. Mit dem Visum können Sie einen langfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Mit einem Visum dürfen Sie Deutschland einreisen. Wenn Sie sich langfristig in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Dies können Sie bei der Ausländerbehörde (ABH) in Ihrem Wohnort machen. Sie buchen einen Termin bei der ABH und legen hier während des Termins die benötigten Unterlagen vor. Die ABH entscheidet ob Sie einen langfristigen Aufenthaltstitel bekommen. Wir raten Ihnen sich frühzeitig einen Termin bei der ABH zu buchen, da die Ausländerbehörden Bearbeitungszeit brauchen. Fragen Sie bei der ABH wie die Prozedur aussieht.
Es ist sehr schwierig eine Einschätzung zu machen wie lange Ihr Visumprozedur dauert. Ihre Unterlagen werden mit mehreren Autoritäten geteilt. Alle Autoritäten müssen zustimmen. Das Konsulat kann Ihnen erst ein Visum erteilen, wenn alle Autoritäten positiv geantwortet haben.
Das Konsulat kann Ihnen leider nicht sagen wie lange die Prozedur dauert. Das hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel den Reisezweck (Blaue Karte, Student, Familiennachzug, usw.), Ihre Voraufenthalte, Ihre Staatsangehörigkeit und den vorgesehenen Wohnort haben Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
Wir brauchen prinzipiell originale Dokumente. Wenn Sie zum Beispiel einen Hochschulabschluss haben, müssen Sie das originale Diplom beim Konsulat vorlegen. Wenn ein Dokument Ihnen in der englischen Sprache überhändigt wurde, brauchen Sie es nicht ins Deutsche zu übersetzen. Wenn zum Beispiel die niederländische Universität das Diplom im englischen und niederländischen überhändigt, brauchen Sie keine deutsche Übersetzung. Wir werden die englische Version nutzen.
Wenn Dokumente in anderen Sprachen als Deutsch und English sind, müssen Sie es ins Deutsche übersetzen.
Der Reisepass und niederländischer Aufenthaltstitel müssen nicht übersetzt werden.
Hauptsache ist, dass Sie eine Krankenversicherung haben, die gültig ist, wenn Sie in Deutschland wohnen. Die niederländische Krankenversicherung ist nicht mehr gültig, ab dem Moment, dass Sie in Deutschland wohnen. Obwohl auf der niederländischen Krankenversicherung ´Europaweit´ oder ´Weltweit´ steht, ist die Versicherung nur gültig, wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden haben. Sie werden Ihren Wohnsitz nach Deutschland ändern und somit ist Ihre niederländische Krankenversicherung nicht mehr gültig.
Sie können sich bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden. Wenn Sie in Deutschland arbeiten werden, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen bei der Anmeldung behilflich sein. Sie müssen die Krankenversicherung beim Visumantrag vorlegen.
Häufig sagen uns Antragsteller, dass man ein Visum oder Wohnsitz in Deutschland haben muss, um sich bei der Krankenversicherung anmelden zu können. Dies stimmt nicht. Auch ohne Visum oder Wohnsitz in Deutschland können Sie sich bei der Krankenversicherung anmelden. Bei den meisten Versicherungsanbieter gibt es eine gesonderte Anmeldungsprozedur für Personen die noch nicht in Deutschland wohnen. Sie sind nicht der erste der ohne Visum eine Krankenversicherung abschließen möchte. Informieren Sie sich bei einem Versicherungsanbieter wie Sie sich anmelden können. Rufen Sie den Anbieter an, wenn es nicht Online geht.
Eine Grenzübertrittbescheinigung bekommen Sie, wenn Sie ohne die richtige Reisedokumente Deutschland eingereist sind. Die Polizei (manchmal eine andere Behörde) gibt Ihnen eine Grenzübertrittbescheinigung weil Sie Deutschland ausreisen müssen. Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutschland ausgereist sind. Nur wenn Sie einen niederländischen Aufenthaltstitel haben, können Sie zum Generalkonsulat in Amsterdam kommen ansonsten nicht.
Das Konsulat nimmt Ihre Grenzübertrittbescheinigung ein, stempelt diese ab und schickt sie zurück an die Polizei. So haben Sie nachgewiesen, dass Sie nicht mehr in Deutschland sind.
Sie brauchen keinen Termin um Ihre Grenzübertrittsbescheinigung beim Konsulat vorzulegen. Sie können jeden Arbeitstag zu den Öffnungszeiten vorbeikommen. Wir präferieren, dass Sie vor der Mittagspause (12:00 Uhr) kommen. Nehmen Sie alle Dokumente mit, die Sie von der Polizei wegen der Grenzübertrittbescheinigung bekommen haben. Nehme Sie auch Ihren Reisepass und den niederländischen Aufenthaltstitel mit.
Wenn Sie nach Deutschland reisen brauchen Sie gültige Reisedokumente. Dies kann ein Reisepass mit Visum sein. Mit einem niederländischen Aufenthaltstitel dürfen Sie als Tourist nach Deutschland reisen. Nehmen Sie immer Ihren niederländischen Aufenthaltstitel und Reisepass mit.
Wenn Sie nicht einen niederländischen Aufenthaltstitel in Kreditkarteform haben, sondern eine Sondergenehmigung der IND auf Papier, fragen Sie bei den IND ob Sie reisen dürfen.
Manche Behörden nutzen den Name Gewöhnlichen Aufenthalts durch niederländischen Aufenthaltstitel. Sie müssen Ihren niederländischen Aufenthaltstitel vorlegen. Hiermit ist die Karte ´verblijfsvergunning´ oder ´verblijfstitel´ gemeint. Ihr Mietvertrag oder Ihre niederländische Meldebescheinigung der Gemeinde ist meistens nicht notwendig.