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registrierte Partnerschaft (geregistreerd partnerschap)
Eine in den Niederlanden geschlossene registrierte heterosexuelle Partnerschaft ist nicht gleichwertig mit einer in Deutschland geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft (nach LPartG). Je nachdem, welche Frage sich stellt (z.B. zum Personenstand, zur Namensführung, zum Erbe, zur Abstammung und zur Sorge für gemeinsame Kinder) und abhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt der PartnerInnen, kann die registrierte Partnerschaft aber rechtliche Konsequenzen haben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die zu prüfende Stelle (Standesamt, Versicherungsträger, Amtsgericht etc.) oder nehmen Sie sich rechtlichen Beistand durch ein/e RechtsanwältIn.