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Schengen-Visa / Short-Stay Schengen Visa

Artikel

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen / For stays up to 90 days

Für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen) benötigen Angehörige von Drittstaaten eine gültige niederländische Aufenthaltserlaubnis sowie einen gültigen nationalen Reisepass. Die Beantragung eines Besuchsvisums entfällt.

Ausländer, die mit einem gültigen Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können ihren Aufenthalt in den Niederländen nur bei den zuständigen niederländischen Behörden verlängern. In besonderen Einzelfällen kann es erforderlich sein, ein Schengen-Visum zu beantragen. Bitte setzen Sie sich hierfür über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.

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