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Schengen Visum

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Allgemeines

Im Visa-Navigator des Auswärtigen Amts finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Visakategorien.

Nicht-EU-Ausländer, die in den Niederlanden leben, benötigen für einen Aufenthalt in den übrigen Staaten der Schengener Gemeinschaft für Tourismus,- Besuchs- und Geschäftsreisen bis maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein zusätzliches Visum, wenn sie
A) einen für den beabsichtigten Aufenthalt ausreichend gültigen Reisepass und
B) einen in den Niederlanden ausgestellten gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Zuständig für einen Antrag auf ein Visum ist die Auslandsvertretung am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie also Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in den Niederlanden haben, können Sie den Antrag beim Generalkonsulat in Amsterdam stellen und müssen dazu nicht in Ihren Heimatstaat zurückkehren.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Füllen Sie bitte das Antragsformular ohne zusätzliche Kosten per VIDEX am Computer aus. Bitte drucken Sie den Beleg mit Barcode und die übrigen Seiten unbedingt vollständig aus und bringen sie zu Ihrem Termin mit!

Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

  • Ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag
  • Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
  • Biometrisches Passfoto
  • Reisepass nicht älter als 10 Jahre (Kopien derjenigen Seiten, die Angaben zur Person, zur Gültigkeitsdauer und zum Ausstellungsort enthalten)
  • Niederländischer Aufenthaltstitel
  • Aktuelle Meldebestätigung der niederländischen Meldebehörde
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die für den gesamten Besuchszeitraum in Deutschland gültig ist. Sie muss eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen.
  • Nachweis über die Finanzierung des beabsichtigten Aufenthaltes (mindestens 50.- € pro Aufenthaltstag oder Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG)
  • Belege zum Nachweis des beabsichtigten Aufenthaltszweck
  • Unterlagen zum gegenwärtigen Aufenthaltszweck in den Niederlanden (z.B. Studienbestätigung bei Studium, Au Pair-Vertrag bei Au Pair-Aufenthalt, Arbeitsvertrag bei Erwerbstätigkeit, Heiratsurkunde bei Aufenthalt als Familienangehöriger, etc.)
  • 90,00 EUR Gebühr in bar

Das Generalkonsulat behält sich vor, in Einzelfällen die Entscheidung über den Visumantrag von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen.

Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine. Bitte sehen Sie von Anfragen zu Sonderterminen ab. Dieses Anfragen werden nicht beantwortet.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin (Terminbuchung hier) bei der Visastelle (Honthorststraat 36-38, 1071 DG Amsterdam.). Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Visumserteilung

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

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