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Grenzübertrittsbescheinigung (cross border certificate)
Grenzübertrittsbescheinigung
Wenn Sie sich ohne einen erforderlichen Aufenthaltstitel oder ein gültiges Ausweisdokument in Deutschland aufgehalten haben, kann die zuständige Ausländerbehörde oder die Polizei Sie zur Ausreise auffordern und Ihnen hierfür eine Frist setzen. Als Nachweis, dass Sie tatsächlich fristgerecht ausgereist sind, dient die sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung, welche Sie mit der Aufforderung zur Ausreise erhalten.
Nur wenn Sie Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden haben, können Sie diese Grenzübertrittsbescheinigung beim Generalkonsulat Amsterdam abgeben.
Sie können ohne Termin beim Generalkonsulat Amsterdam zur Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung vorsprechen, dies ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 11:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.
Alle Personen (auch Kinder), die eine Grenzübertrittsbescheinigung erhalten haben, müssen persönlich beim Generalkonsulat Amsterdam in der Honthorststraat 36-38, 1071 DG Amsterdam erscheinen.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ausweisdokument mit Lichtbild (gültiger Reisepass, Identitätskarte, Personalausweis, Reiseausweis)
- Grenzübertrittsbescheinigung (Schreiben der Ausländerbehörde bzw. Polizei)
- gültige niederländische Aufenthaltserlaubnis / Visum
Bei Fragen nehmen Sie bitte vorab per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt gebührenfrei. Das Original wird anschließend von der Auslandsvertretung an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Sofern Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Niederlanden besitzen, kann die Grenzübertrittsbescheinigung nicht beim Generalkonsulat Amsterdam abgegeben werden.
Reisen Sie bitte rechtzeitig aus und legen Sie die Grenzübertrittsbescheinigung bei der Grenzpolizei oder der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland vor, bzw. in dem Schengen-Land für welches Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen.
Bitte beachten Sie die Reiseinformationen der Bundespolizei und des IND