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Antragstellung für minderjährige Kinder
Vaterschaftsanerkennung, © Zoonar.com/Margarita Borodina
Seitdem 01.01.2024 ist die Neuausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Sie können für Ihr Kind einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Ausweispflicht
Gemäß § 1 Abs. 1 Passgesetz sind Deutsche (auch Neugeborene und Kinder) verpflichtet, bei Ein- und Ausreise aus Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen und sich damit auszuweisen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird regelmäßig durch Geburt von deutschen Eltern erworben.
Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass für Minderjährige ein anderes Antragsformular zu verwenden ist als für Volljährige.
Eine Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.
Der/die Sorgeberechtigte/n müssen den Pass/Personalausweis gemeinsam mit dem Kind unter persönlicher Vorsprache beantragen und sämtliche Antragsunterlagen im Original vorlegen. Die originalen Unterlagen erhalten Sie sofort zurück.
Ist einer der Sorgeberechtigten verhindert, kann auf dessen persönliches Erscheinen durch seine schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift und Vorlage seines Passes (oder einer beglaubigten Kopie) verzichtet werden.
Bei der Ausstellung von Dokumenten für Kinder ist die Unterschrift durch das Kind im Generalkonsulat zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das zehnte Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Ab Vollendung des 6. Lebensjahres müssen auch Fingerabdrücke abgeben werden.
Erstanträge
Sollten Sie den ersten Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen, prüfen Sie bitte vor der Antragstellung, ob eine Namenserklärung erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Eintragung von Kindern im Pass der Eltern
Bereits seit dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Seit dem 26.06.2012 sind Kindereinträge, die vor dem 01.11.2007 im Reisepass der Eltern vorgenommen wurden, ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.