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Beschaffung von Personenstandsurkunden aus dem Ausland

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

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Was muß ich tun, wenn ich für eine deutsche Behörde Urkunden über Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle in den Niederlanden benötige?

Grundsätzlich müssen Sie (Privatperson und Behörde) diese mit einer ausführlichen Begründung (warum und wofür?) direkt bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

(Die zuständige Gemeinde ist die Gemeinde, in der die Person geboren wurde, geheiratet hat oder verstorben ist. )

Unter www.zoekplaats.nl werden unter „alle gemeenten“ die niederländischen Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Durch Klicken auf die ausgewählte Gemeinde, erscheint eine Kurzinfo über den Ort mit allgemeinen Informationen sowie verschiedenen Links und es wird auch die Website der Gemeinde angegeben. Sobald man die Website der Gemeinde geöffnet hat, findet man die Adresse der Gemeindeverwaltung

1. oft direkt auf der Startseite

oder

2. unter „informatie“ und dann „adresgegevens“.

Eine noch schnellere Möglichkeit ist allerdings, die Gemeinde unter www.namedergemeinde.nl (z.B. www.amsterdam.nl) aufzurufen. Alle Gemeinden sind so zu finden.

Anfragen können in englischer oder niederländischer Sprache erfolgen.

Mit detaillierten Angaben (vollständige Namen der Beteiligten, Ort, Datum der Geburt oder des Sterbefalls, wenn möglich Registernummer der Urkunde) haben Sie mehr Aussicht auf Erfolg.

Das Generalkonsulat kann nur in Ausnahmefällen ausländische Personenstandsurkunden beschaffen, wenn:

1. die Erledigung des Anliegens *durch die Betroffenen selbst* bei den zuständigen ausländischen Stellen nachweislich nicht möglich ist
2. die Beschaffung der Urkunde durch die *Beauftragung eines seriösen privaten Dienstleisters*, wie z. B eines Rechtsanwalts nicht möglich ist

Die Sprachbarriere ist in der Regel kein ausreichendes Argument für die Inanspruchnahme der Auslandsvertretungen, da Amtssprache auch dort Deutsch ist und die Beauftragung eines Übersetzungsdienstes/Dolmetschers grundsätzlich zumutbar ist. Die Beschaffung von Personenstandsurkunden durch das Generalkonsulat ist nur für deutsche Staatsangehörige möglich.

Für die Beschaffung von Personenstandsurkunden werden Gebühren
(z.Zt. EUR 30,- bis EUR 250,-) sowie eventuell Auslagen (z.B. Gebühren der örtlichen Behörde) fällig.

- Beschaffung von Urkunden zum Zwecke der Ahnenforschungoder zu anderen privaten Zwecken

In diesen Fällen kann das Generalkonsulat nicht tätig werden. Die Beschaffung von genealogischen Dokumenten für private Zwecke gehört nicht zu den Aufgaben der deutschen Auslandsvertretungen.

Sie können sich an die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände, Schloßstr. 12, 50321 Brühl, (www.dgav.genealogy.net) wenden.

Zur Legalisation/Apostille siehe Hinweise „Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden“

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