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Konsularische Hilfe in Notfällen
Ausweisverlust, © colourbox
Hilfe bei Diebstahl und Verlust
Sie wurden bestohlen? Ihr Pass und das Geld sind weg, Kreditkarten oder Handy abhanden gekommen? Hier finden Sie Hinweise, was zu tun ist.
Sie wurden bestohlen:
In diesem Fall oder wenn Sie Ihre Wertsachen verloren haben, sollten Sie grundsätzlich umgehend bei einer Polizeidienststelle eine entsprechende Diebstahlanzeige bzw. Verlustanzeige erstatten.
Über die zentrale Webadresse der Polizei können Sie feststellen, bei welcher Polizeidienststelle telefonisch oder per Internet eine Diebstahlanzeige erstattet werden kann. Das aufgenommene Protokoll wird dann an die gewünschte Email Adresse übersandt.
Das Anzeigeprotokoll dient zur späteren Vorlage bei Versicherungen, Kreditkartenunternehmen, Banken, Pass- und Führerscheinbehörden und bei Ihrer Fluggesellschaft. Es erfolgt keine weitere Information seitens der Polizei über die Anzeigeneinstellung.
Geldbeschaffung
Der Western-Union Bargeldservice bietet die Möglichkeit, in Deutschland Geld bar einzuzahlen und dieses binnen 30 Minuten nach Einzahlung bei jeder beliebigen Western-Union Agentur in den Niederlanden gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in Empfang zu nehmen.
Mit der R-Gesprächsnummer 0800 022 00 49 können Sie Verwandte oder Bekannte anrufen, die Ihnen Bargeld bei einer Postbank, Reisebank u.s.w. zur Überweisung mit Western Union einzahlen können.
Weitere Auskünfte zum Verfahren erteilen täglich von 07:30 Uhr bis 22:00 Uhr die Reisebank AG Geschäftsstelle am Bahnhof Zoo Berlin, Rufnummer 030-881 71 17, sowie die Hotlines der Reisebank AG unter 01805-255822 und der Postbank Saarbrücken unter 0180-303 03 30.
Sperren von Kreditkarten
Verlorene oder gestohlene Kreditkarten können unter folgender Rufnummer gesperrt werden: 0049 116 116
Weitere direkte Rufnummern lauten:
- Visa: 0049 69 79 33 19 10 oder 0049 69 66 30 53 33 oder 900 991 216
- EuroCard: 0049 69 79 33 19 10 oder 900 97 12 31
- American Express: 0049 69 97 97 10 00 oder 93 217 00 70
- Diners Club: 0049 69 26 03 50 oder 93 302 14 28
- EC-Karte: 0049 180 502 10 21 oder 0049 69 74 09 87
Über die o.a. Nummern können sogenannte Emergency Cash Auszahlungen vom Karteninhaber beantragt oder eingeleitet werden.
Sperren von Mobiltelefonen
Für die Sperrung von Mobiltelefonen stehen folgende Rufnummern zur Verfügung:
- D1: 0049 180 330 22 02
- Vodafone: 0049 172 12 12
- E-Plus privat: 0049 177 10 00
- E-Plus Geschäftskunden: 0049 177 10 10
Im Falle der Rückreise
Sollte Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis abhanden gekommen sein, so ist dies umgehend bei der niederländischen Polizei anzuzeigen.
Falls Sie mit der Bahn zurückreisen, können Sie mit dem Polizeiprotokoll die Grenze überschreiten. Falls Sie mit dem Flugzeug zurückreisen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Sie zur Rückreise nach Deutschland ein offizielles Personaldokument brauchen.
Sollte dies der Fall sein, so wenden Sie sich bitte mit dem polizeilichen Verlustprotokoll und zwei Passfotos an die Passstelle des Konsulats. Wir können Ihnen ein Passersatzpapier zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen. Hierfür ist im Regelfall die Identitätsbestätigung durch die Meldebehörde Ihres Heimatortes erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Ausstellung eines Passersatzpapieres unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann.
Die Gebühr für den Passersatz beträgt 52,- Euro, Auslagen für Fax-und Telefonkosten sind zu erstatten.
Fundsachen
Deutsche können bei der Polizei in Amsterdam (Politie Amsterdam-Amstelland, Stephensonstraat 18, Tel. 0900 8844, Mo-Fr: 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr) nachfragen, ob für Sie Fundsachen aufbewahrt werden und diese ggf. persönlich abholen
oder beim
Bureau Gevonden Voorwerpen (Büro für Fundsachen)
Korte Leidsedwarsstraat 52
1017 RC Amsterdam
Telefon: 020-251 0222, zwischen 12:00 und 16:00 Uhr.
Das Büro ist geöffnet von Mo-Fr von 09:00 - 16:00 Uhr und erreichbar mit Tramlinien 1, 2, 5, 7 und 10.
Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl in den Niederlanden
„Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, ist automatisch die niederländische Gemeinde für alle Führerscheinfragen zuständig.
Um nachzuweisen, daß Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins waren, müssten Sie bei der deutschen Führerscheinstelle, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, einen Auszug aus der Führerscheinkartei beantragen. Diesen Nachweis braucht die niederländische Gemeinde, um Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen zu können. Falls Sie nicht mehr wissen, bei welcher deutschen Behörde Ihr Führerschein ausgestellt wurde, müssen Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden um dort eine entsprechende Bescheinigung zu beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Führerschein nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurde. Im KBA sind Führerscheindaten zu allen seit 01.01.1999 ausgestellten EU-Führerscheinen mit den Klassen A bis E, M, L, S und T gespeichert. Zu diesen Daten kann das KBA Auskunft erteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen fügen Sie der Anfrage eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Passes bei.
Informationen über ältere Führerscheine (grau oder rosa) können nicht erteilt werden, da diese Daten nur bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsbehörde) der Stadt oder des Kreises, die den Führerschein ausgestellt hat, vorliegen.
Einen neuen deutschen Führerschein erhalten Sie erst wieder, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.“