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Einreise nach Deutschland mit Listenhunden

08.09.2023 - Artikel

Zum Thema gefährliche Hunde und deren Ein- bzw. Durchreise durch Deutschland gibt es komplexe rechtliche Sachverhalte.

Untenstehend finden Sie Links, die ggf. weiterhelfen können:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Gefaehrliche-Hunde/gefaehrliche_hunde_node.html

https://www.licg.nl/x0/praktisch/reizen-en-vakantie/invoereisen/invoereisen-per-land-europa.html

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/animal-plant/index_nl.htm

http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/intra-union-trade_en

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

Bitte denken Sie daran bzw. berücksichtigen Sie auch, dass bestimmte Regelungen, zum Beispiel bezüglich der Einstufung von Hunden als Kampfhunde oder der Maulkorbpflicht, je nach Bundesland unterschiedlich sind. Es kann daher sinnvoll sein, sich an die Behörden der Stadt/Region zu wenden, in die bzw. durch die Sie reisen.

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