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Antragsverfahren Personalausweis
Personalausweis, © BMI
Wie kann ich einen Termin buchen?
Vereinbaren Sie für den Antrag einen Termin bei uns. Beachten Sie bitte, dass es lange (mehrere Monate) dauern kann, bis Sie einen entsprechenden Termin bekommen können. Zeitweise kann es möglich sein, dass keine Termine buchbar sind. Diese werden sukzessive freigeschaltet. Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie bei der Buchung den Namen so ein, wie er in Ihrem bisherigen Reisepass oder Personalausweis eingetragen steht.
Zur Terminvereinbarung. Bei nicht pünktlichem Erscheinen, kann der Antrag nicht gestellt werden.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Die deutschen Auslandsvertretungen sind auch Personalausweisbehörden. Der Antrag kann nur persönlich beim Generalkonsulat in Amsterdam gestellt werden. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wäre das Generalkonsulat nicht die zuständige Passbehörde.
Sie können Ihren Personalausweis auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.
Welche Unterlagen benötige ich?
Sie müssen sämtliche Antragsunterlagen im Original vorlegen. Die Unterlagen werden digital erfasst und Ihnen direkt wieder ausgehändigt. Möglicherweise benötigen wir noch weitere Urkunden oder Bescheinigungen, die Sie dann per Post nachreichen können.
In den Merkblättern ist beschrieben, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen und was Sie im Einzelfall beachten müssen.
Bitte entnehmen Sie den einzelnen Merkblättern, welcher Fall auf Sie zutrifft.
Merkblätter zum Pass- und Personalausweisantrag
Was muss ich bei dem Passfoto beachten?
Formulare für den Pass- und Personalausweisantrag.
Wie hoch sind die Gebühren?
Bitte entnehmen Sie die Kosten der Gebührentabelle.
Die Gebühren, Zuschläge und Auslagen müssen Sie bei Antragstellung entrichten. Sie können bar oder mit Kreditkarte bezahlen. American Express und EC-Karten (Girokarten) können nicht akzeptiert werden. Da das Generalkonsulat nicht über Pin-Automaten verfügt, können Sie nicht pinnen.
Hinweise zur Kreditkartenzahlung
Die bargeldlose Abrechnung mit Kreditkarte wird bevorzugt. Sollte die Zahlung aus technischen Gründen nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit am nächsten Bankautomaten Geld abzuheben.
Barzahlung ist nur mit Münzen und Euroscheinen (außer 200- und 500-Euro-Scheinen) in einwandfreiem Zustand möglich. Scheine mit Mängeln (Flecken, zerknittert, eingerissen, beschrieben etc.) können nicht angenommen werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wenn nach Ihrer Vorsprache alle Unterlagen vollständig sind, kann der Personalausweis in ca. 4-7 Wochen fertig sein.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Für jeden Personalausweis wird grundsätzlich eine (Transport-) PIN, eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort erzeugt und mit dem sogenannten PIN-Brief übersandt. Diese PIN wird benötigt, um eine eigene PIN auf dem Personalausweis zu speichern, falls die elektronische Funktion evtl. doch noch benutzt werden soll.
Der PIN-Brief wird Sie erreichen, bevor der Personalausweis bei uns eingeht. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald er hier vorliegt. Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen.
Antragsteller, die im Zeitpunkt der Beantragung nicht mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind, bekommen keinen PIN-Brief, da unter 16-jährige die elektronischen Funktionen nicht nutzen dürfen. Auf Antrag des Ausweisinhabers und unter Vorlage des Personalausweises kann ein ausgeschalteter elektronischer Identitätsnachweis während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises eingeschaltet werden, wenn der Ausweisinhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt ist.
Die Personalausweise können nach Eingang von der Bundesdruckerei abgeholt oder direkt an Ihre Adresse versandt werden. Die zusätzliche Gebühr für den Versand beträgt 11 Euro.
Auch die Abholung ist Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr möglich.
Sie erhalten entsprechend entweder eine E-Mail vom Generalkonsulat über die Abholung oder von PostNL mit dem Track-and-Trace-Code. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spamorder auf den Erhalt dieser E-Mails, wenn der o.g. Bearbeitungszeitraum abgelaufen ist.
Die bei Antragstellung für die Versendung gezahlten Gebühren können bei Abholung des Personalausweises nicht erstattet werden.
Weitere Informationen
Ab dem Alter von sechs Jahren ist die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend.
Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr stellen den Antrag selbständig ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Der Personalausweis wird von vielen Ländern, vor allem im europäischen Raum, als Reisedokument anerkannt.
Informationen des BMI zum elektronischen Personalausweis
barrierefreie Broschüre zum elektronischen Personalausweis
Hinweise für den karibischen Teil des Königreichs der Niederlande
Hinweise zum Passfoto
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
Haftungsausschluss - Hinweise bei postalischer Übersendung Personalausweis und Direktversand PIN-Brief
Information zur Personalausweisnummer im Personalausweis
Sonderregelung in der maschinenlesbaren Zone