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eID-Karte für EU-/EWR-Staatsangehörige
Allgemeine Informationen
Mit der eID-Karte können Staatsangehörige von EU und EWR digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und mindestens 16 Jahre alt sind.
Wie beantrage ich eine eID-Karte?
Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
Durch Ihren Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Reisepass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Melderegister des niederländischen Wohnortes
(uittreksel Basisregistratie Persoon, BRP).
Gültigkeitsdauer und Gebühren
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 Euro ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.