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Antragsverfahren vorläufiger Reisepass/Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland (RAP)

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

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Wie kann ich einen Termin buchen?

Vereinbaren Sie für den Antrag einen Termin bei uns. Beachten Sie bitte, dass es lange (mehrere Monate) dauern kann, bis Sie einen entsprechenden Termin bekommen können. Zeitweise kann es möglich sein, dass keine Termine buchbar sind. Diese werden sukzessive freigeschaltet.


Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden. Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie bei der Buchung den Namen so ein, wie er in Ihrem bisherigen Reisepass oder Personalausweis eingetragen steht.


Vorläufige Reisepässe und Reiseausweise zur Rückkehr müssen grundsätzlich persönlich beantragt werden. Ausnahmen können nur im Einzelfall zugelassen werden.

Ausnahmen können nur bei Reiseunfähigkeit wegen schwerer Krankheit oder Gebrechlichkeit zugelassen werden.


In dringenden Notfällen wie Sterbefällen oder bei Passverlust durch Diebstahl und sofortiger Rückreisenotwendigkeit mit Ausweispflicht nach Deutschland können nach abschließender Prüfung der Notlage zeitnahe Termine vergeben werden. Bitte kontaktieren Sie uns dafür telefonisch oder per E-Mail mit Schilderung der Notlage.


Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag kann nur persönlich und nur nach Terminvereinbarung beim Generalkonsulat in Amsterdam gestellt werden.

Sie können Ihren Reisepass auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.


Welche Unterlagen benötige ich?

Der vorläufige Reisepass ist zwar maschinenlesbar, enthält jedoch keinen Chip mit biometrischen Daten.


Sie benötigen die Unterlagen wie für einen Reisepass:
Merkblätter
Formulare


Auch bei einem vorläufigen Reisepass bzw. Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland müssen die Passbilder den deutschen Anforderungen entsprechen.
Hinweise zum Passfoto.


Wie hoch sind die Gebühren?


Bitte entnehmen Sie die Kosten der Gebührentabelle

Die Gebühren, Zuschläge und Auslagen müssen Sie bei Antragstellung entrichten. Sie können bar oder mit Kreditkarte bezahlen. American Express und EC-Karten (Girokarten) können nicht akzeptiert werden. Da das Generalkonsulat nicht über einen Pin-Automaten verfügt, können Sie nicht pinnen.
Hinweise zur Kreditkartenzahlung
Die bargeldlose Abrechnung mit Kreditkarte wird bevorzugt. Sollte die Zahlung aus technischen Gründen nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit am nächsten Bankautomaten Geld abzuheben.

Barzahlung ist nur mit Münzen und Euroscheinen (außer 200- und 500-Euro-Scheinen) in einwandfreiem Zustand möglich. Scheine mit Mängeln (Flecken, zerknittert, eingerissen, beschrieben etc.) können nicht angenommen werden.


Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sind alle Unterlagen vollständig, kann der vorläufige Reisepass in 1 - 2 Tagen erstellt werden.


Die vorläufigen Reisepässe werden dann entweder abgeholt oder direkt an Ihre Adresse versandt. Die zusätzliche Gebühr für den Versand beträgt 11 Euro. Die Abholung ist Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr möglich.

Die bei Antragstellung für den Versand gezahlten Gebühren können bei Abholung des vorläufigen Reisepasses bzw. RAPs nicht erstattet werden.


Weitere Informationen

Wichtig für USA-Reisende: Der vorläufige Reisepass wird für die visafreie Einreise in die Vereinigten Staaten nicht anerkannt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei einem US-Konsulat nach den geltenden Bestimmungen, da nur dieses verbindliche Auskünfte erteilen kann.

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