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Führungszeugnis
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein deutsches Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV, 53094 Bonn ausgestellt.
Mit der Pin zum Personalausweis, können Sie das Führungszeugnis in der Ausweis-App 2 auch online beantragen.
Personen, die im Ausland wohnen, können ihren Antrag schriftlich an das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister richten. Die Personendaten und die Unterschrift müssen beglaubigt sein.
Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Ihres niederländischen Wohnsitzes oder einen Notar für die Unterschriftsbeglaubigung. Nutzen Sie bitte das englisch sprachige Antragsformular zur Vorlage bei den Niederländischen Behörden.
Die Bankdaten, weitere Zahlungshinweise, Antragsformulare und ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamt für Justiz in deutscher und englischer Sprache.
Sollten Sie ein Führungszeugnis mit Apostille benötigen informieren Sie sich bitte vor der Beantragung zum Verfahren beim Bundesamt für Justiz.