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Führungszeugnis
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein deutsches Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV, 53094 Bonn ausgestellt.
Mit der Pin zum Personalausweis, können Sie das Führungszeugnis in der Ausweis-App 2 auch online beantragen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland können den Antrag schriftlich beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, stellen. Die Personalien und die Unterschrift müssen amtlich beglaubigt sein.
Für die Beglaubigung der Unterschrift wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes in den Niederlanden oder an einen Notar. Zur Vorlage bei den niederländischen Behörden verwenden Sie bitte das Antragsformular in englischer Sprache.
Die Bankdaten, weitere Zahlungshinweise, Antragsformulare und ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamt für Justiz in deutscher und englischer Sprache.
Sollten Sie ein Führungszeugnis mit Apostille benötigen informieren Sie sich bitte vor der Beantragung zum Verfahren beim Bundesamt für Justiz.