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FAQs zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen

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Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Die Abholungszeiten sind Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr und Freitag von 11.00-12.00 Uhr. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich.

Adresse: Honthorststraat 36-38, 1071 DG Amsterdam. Zur Abholung klingeln Sie bitte bei Hausnummer 36.

Bitte beachten Sie, dass minderjährige Kinder bei der Abholung von Reisepässen bei der Abholung nicht anwesend sein müssen. Bei der Abholung von Personalausweisen müssen Kinder ab 16 Jahren die Personalausweise persönlich abholen. Ausnahme: Vorlage einer Abholvollmacht.

Informationen zum Versand beantragter Ausweisdokumente finden Sie hier.

Informationen zu Bearbeitungszeiten, Gebühren und Gültigkeit finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Bearbeitungszeiten Erfahrungswerte und keine Garantie für die Ausstellung in den genannten Zeiträumen darstellen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert, sofern unvollständige Anträge eingereicht und Dokumente nachgefordert werden müssen.

Informationen zum Diebstahl oder Verlust deutscher Ausweisdokumente finden Sie hier.

Es wird empfohlen, den Diebstahl oder Verlust umgehend bei der niederländischen Polizei anzuzeigen.

Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.

Ja, Ihr Kind muss bei der Beantragung eigener Ausweisdokumente zwingend anwesend sein.

Ja – Ausnahme, wenn eine von deutschen oder niederländischen Behörden beglaubigte Zustimmungserklärung für den nicht anwesenden Elternteil vorliegt.

Kinder ab 16 Jahren können Personalausweise eigenständig und ohne Zustimmung und Anwesenheit der Sorgeberechtigten beantragen.

Das biometrische Foto muss 3,5 x 4,5 cm groß sein und nicht älter als 6 Monate.

Achtung , die biometrischen Fotos für niederländische Pässe sind für deutsche Pässe nicht geeignet, da die Biometrie bezüglich der Gesichtshöhe andere Maße hat.

Weisen Sie Ihren Fotografen bitte explizit auf diese Maße hin: Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein.
Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Auch ist darauf zu achten, dass keine zweite Person (z.B. die Eltern und/oder deren Hände) im Hintergrund sichtbar sind.
Bitte lassen Sie die Fotos nicht schneiden.

Das Generalkonsulat verfügt in seinem Warteraum über eine Fotokabine, sodass Sie Ihre Fotos auch bei uns machen können (nicht geeignet für Babys und Kleinkinder unter 120cm). Die Fotokabine wird von der Firma Vendig Concept betrieben und auch nur diese Firma ist dafür verantwortlich, dass die Fotos den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das Generalkonsulat kann für die Qualität der Fotos keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen Passfotos zum Termin mitzubringen.

Die Kosten für die Fotokabine betragen 10,- €. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über den passenden Betrag verfügen (5€ und 10€ Scheine sowie 50 Cent, 1€ und 2€ Münzen werden akzeptiert) .

Das Generalkonsulat arbeitet mit einem Terminvergabesystem. Eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Termine werden jeden Freitagmorgen - mit Ausnahme von Feiertagen - sowie kurzfristig und außerplanmäßig freigeschaltet.

In Deutschland haben Pass- bzw. Ausweisbehörden unmittelbar Zugriff auf die Meldedaten. Im Ausland gibt es keine Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Auch wenn Sie sich in den Niederlanden bei der Gemeinde angemeldet haben, haben wir keinen Zugriff auf diese Meldedaten. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen dürfen wir auch nur bestimmte Daten speichern und innerhalb eines begrenzten Zeitraums für einen weiteren Antrag darauf zugreifen.

Sie sind nach § 6 Abs. 2 Passgesetz bzw. § 9 Abs. 3 Personalausweisgesetz daher verpflichtet, die Nachweise stets selbst beizubringen, die zur Feststellung Ihrer Person und Ihrer Eigenschaft als deutscher Staatsangehöriger im jeweiligen Einzelfall benötigt werden.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Digitalisierung auch für Reisepass- und Personalausweisanträge im Ausland. Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit noch am Erfordernis vieler Unterlagen in Papierform festhalten müssen, auch wenn Ihnen bereits Ausweisdokumente durch dieses Generalkonsulats ausgestellt worden ist. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeiten bei Vorlage unvollständiger Antragsunterlagen verlängern kann.

Als „Notpass“ kommt – je nach Reiseziel oder Notfall– nur die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Frage.

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss ebenso ein Termin vereinbart werden.

Zur Ausstellung des vorläufigen Reisepasses müssen die gleichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden, wie bei der Beantragung eines regulären Ausweisdokumentes. Es sind zusätzlich Nachweise über die gebuchte Reise vorzuweisen.

Die Ausstellung/Beantragung eines Notpasses ist für die Passstelle genauso aufwendig bzw. aufwendiger als die Bearbeitung von regulären Anträgen für Ausweisdokumente.

Notfalltermine können aufgrund des geringen Kontingents nur sehr restriktiv vergeben werden. Die Gründe müssen Sie daher genau definieren und belegen, damit Sie sich ggf. für einen Notfalltermin qualifizieren.

Eine touristische Reise, auch wenn sie bereits gebucht ist, qualifiziert Sie leider nicht für einen Notfalltermin. Reisende sind selbst dafür verantwortlich, frühzeitig und rechtzeitig vor Reisebuchung die Ausweisdokumente auf Gültigkeit zu prüfen.

Vorläufige Reisepass werden in der Regel innerhalb einem bis drei Werktagen ausgestellt (an Wochenenden und Feiertagen werden grundsätzlich keine Ausweisdokumente ausgestellt).

Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, muss zunächst eine Ermächtigungsanfrage an die zuständige Behörde in Deutschland gestellt werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Ist eine Reise geplant, prüfen Sie bitte selbstständig, ob eine Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder biometrischem Reisepass mit oder ohne Visum in Ihr Zielland möglich ist.
Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen und in der App „Sicher Reisen“.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zur Passstelle! Ihr Anliegen kann ohne Termin nicht bearbeitet werden und Sie erhalten keinen Zutritt zur Passstelle. Sollten Sie keinen Termin buchen können, können Sie sich alternativ über das Kontaktformular an das Generalkonsulat wenden.

Noch gültige Ausweisdokumente werden in der Regel erst bei Abholung des neu ausgestellten Dokuments oder im Rahmen des Versands entwertet. Während des Termins zur Beantragung eines neuen Ausweisdokuments erfolgt die Entwertung eines noch gültigen Reisepasses oder Personalausweises nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:innen.

In Deutschland erfolgt die Änderung bzw. Neusetzung der PIN in jedem Bürgeramt. Im Ausland ist dies nur bei der für Sie zuständigen berufskonsularischen Vertretung möglich, in den Niederlanden ausschließlich bei dem Generalkonsulat Amsterdam. Die Änderung in einem Büro der Honorarkonsul:innen ist leider nicht möglich.

Um eine Anreise und Wartezeit zu vermeiden, können Sie Ihre PIN im Ausland daher am besten selbst mit einem Computer oder mit einem geeigneten Smartphone neu setzen. Informationen über geeignete mobile Geräte finden Sie hier. Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen zur PIN im Personalausweisportal.

Sollten Sie dennoch die Änderung bei dem Generalkonsulat Amsterdam wünschen oder haben Sie den PIN-/PUK-Brief nicht mehr bzw. möchten Sie erstmals die Online-Funktionen aktivieren für Personalausweise, die bis 2017 ausgestellt wurden, müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis vorsprechen und dazu einen Termin buchen.

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind. Insbesondere vor den Hauptreisezeiten können aufgrund der sehr hohen Nachfrage Wartezeiten entstehen.

In den Niederlanden können Sie Reisepässe und Personalausweise ausschließlich bei dem Generalkonsulat Amsterdam beantragen.

Informationen zum Antragsverfahren bei Wohnsitz im karibischen Teil der Niederlande finden Sie hier.

Ja, eine Wohnortänderung in den Ausweisdokumenten ist möglich. Dies ist nicht verpflichtend. Wenn Sie die Online-Funktionen des elektronischen Personalausweises nutzen möchten, sollte Ihr aktueller Wohnort eingetragen sein.

Alle Informationen zur Wohnortänderung finden Sie hier.

Aufgrund der eingeschränkten Terminkapazitäten werden Sie gebeten, Wohnortänderungen postalisch durchzuführen.

Eine Wohnortänderung bei den Büros der Honorarkonsul:innen ist nicht möglich.

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