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Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis , © Auswärtiges Amt
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein deutsches Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralegister, Referat IV, 53094 Bonn ausgestellt.
Der Antrag muss persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Personen, die im Ausland wohnen, können ihren Antrag schriftlich an das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister richten. Die Personendaten und die Unterschrift müssen beglaubigt sein. Die Beglaubigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie für die Unterschriftsbeglaubigung einen Termin online unter: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_locationList.do.
Bitte wählen Sie zunächst die Auslandsvertretung „Amsterdam“ und dann „Unterschrifts- und Kopienbeglaubigungen“.
Es ist nicht möglich einen Termin telefonisch oder Mail zu vereinbaren sondern ausschließlich online unter dem oben genannten Link.
Die Gebühren beim Generalkonsulat für die Beglaubigung der Unterschrift betragen 56,43 EUR bei Zahlung mit Kreditkarte oder 56,00 EUR bei Barzahlung.
Die Gebühren für das Führungszeugnis (13,00 EUR) sind durch Überweisung auf das Konto des Bundesamts für Justiz zu bezahlen.
Die Bankdaten, weitere Zahlungshinweise, Antragsformulare und ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.