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Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.

Polizeiliches Führungszeugnis, © Auswärtiges Amt

Artikel

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein deutsches Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.

Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV, 53094 Bonn ausgestellt.

Der Antrag muss persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Mit der Pin zum Personalausweis, können Sie das Führungszeugnis in der Ausweis-App 2 auch online beantragen.

Personen, die im Ausland wohnen, können ihren Antrag schriftlich an das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister richten. Die Personendaten und die Unterschrift müssen beglaubigt sein. Die Beglaubigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar erfolgen.

Bitte vereinbaren Sie für die Unterschriftsbeglaubigung einen Termin über unser Terminsystem.
Es ist nicht möglich einen Termin telefonisch oder Mail zu vereinbaren sondern ausschließlich online unter dem oben genannten Link.

Die Gebühren beim Generalkonsulat für die Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift der antragstellenden Person betragen 34,07 EUR bei Zahlung mit Kreditkarte oder 34,00 EUR bei Barzahlung.

Die Gebühren für das Führungszeugnis (13,00 EUR) sind durch Überweisung auf das Konto des Bundesamts für Justiz zu bezahlen.

Die Bankdaten, weitere Zahlungshinweise, Antragsformulare und ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamt für Justiz in deutscher und englischer Sprache.

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