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Eheschließung und -scheidung
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Ehefähigkeitszeugnis
Zur Registrierung in den Niederlanden wird oft ein Nachweis zum Familienstand angefordert. Dies können Sie eventuell auch durch eine erweiterte Meldebescheinigung mit der Angabe des Familienstandes nachweisen; erkundigen Sie sich bitte bei den niederländischen Behörden ob es anerkannt wird. Die erweiterte Meldebescheinigung (Abmeldung vom letzten deutschen Wohnort) erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Ihres letzten deutschen Wohnsitzes (Einwohnermeldeamt).
Zur Eheschließung in den Niederlanden benötigen deutsche Staatsangehörige in der Regel neben anderen Unterlagen ein sog. Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung (verklaring van huwbaarheid/verklaring van ongehuwde staat). Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes für die Eheschließung im Ausland. In dieser Bescheinigung werden beide Verlobten genannt. Sie bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen. Das Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Einen Nachweis über den Familienstand in den Niederlanden bzw. ein Ehefähigkeitszeugnis aus den Niederlanden erhalten Sie bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort „Gemeente“ - verklaring over de burgerlijke staat - diese können Sie neben anderen Unterlagen an das Standesamt in Deutschland senden. Mehr Informationen in niederländischer Sprache finden Sie hier:
verklaring over de burgerlijke staat
Die Botschaft und das Generalkonsulat stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Informationen finden Sie auch beim Auswärtigen Amt .
Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Zuständiges Standesamt in Deutschland kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen deutschen Standesamt per E-Mail oder Telefon auf. Erfragen Sie, welche Dokumente Sie in welcher Form einreichen müssen, um in Ihrem Fall ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Die Fälle unterscheiden sich sehr stark z.B. in Bezug auf den vorgesehenen Heiratsort, den Geburtsort der Verlobten, die (frühere) Staatsangehörigkeit(en) der Verlobten, Vorehen, Scheidungen, Aufenthaltsorte. Sollte das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig sein, können Sie hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen abrufen. - Unterlagen in der vorgeschriebenen Form zusammentragen
Sollten Sie in Deutschland geboren sein und benötigen eine Geburtsurkunde/einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister, nehmen Sie bitte direkt mit dem Standesamt Ihres Geburtsorts Kontakt auf. Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind, aber nicht in Deutschland geboren wurden und Ihre Geburt in einem deutschen Personenstandsregister nicht nachbeurkunden lassen haben, können Sie keine deutsche Geburtsurkunde/keinen beglaubigten Auszug aus einem deutschen Geburtenregister erhalten. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit der ausländischen Behörde auf, die Geburtsurkunden für Ihren Geburtsort ausstellt.
Antrag und Form
Falls Sie vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Formular für den Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten haben, nutzen Sie bitte dieses Formular. Wurde Ihnen kein Formular zur Verfügung gestellt, können Sie dieses Formular nutzen. Sollten Sie vom zuständigen deutschen Standesamt gebeten worden sein, Ihre Unterschriften unter dem Antragsformular beglaubigen zu lassen oder sollten Sie von Ihren originalen Unterlagen beglaubigte Kopien machen lassen wollen, so bitten wir Sie, über unsere Website einen Termin zu vereinbaren (Kategorie „Unterschrifts- und Kopienbeglaubigung“).
- Antrag und Unterlagen per Post an das zuständige Standesamt nach Deutschland schicken
Haben Sie alle Unterlagen in der notwendigen Form zusammengetragen, sind diese dem zuständigen deutschen Standesamt zuzuleiten. Das deutsche Standesamt wird Ihnen dann nach Zahlung der dortigen Bearbeitungsgebühr das Ehefähigkeitszeugnis per Post zuschicken.
Allgemeine Hinweise:
- Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung sechs Monate gültig und wird auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausgestellt.
- Es kann in Einzelfällen lange dauern, bis Unterlagen beschafft werden können. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Eheschließung bei den entsprechenden Stellen und beantragen Sie die erforderlichen Unterlagen umgehend.
- Grundsätzlich sind alle wiederbeschaffbaren Personenstandsurkunden beim deutschen Standesamt im Original vorzulegen/einzusenden. Sollten weitere Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden, können solche beglaubigten Kopien an der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) nach Vorlage der Unterlagen im Original erstellt werden.
- Urkunden, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt worden sind, müssen von einer/einem vereidigten Übersetzerin oder Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzung muss grundsätzlich ebenfalls im Original vorgelegt werden. Die Standesämter vieler europäischer Staaten können Personenstandsurkunden auch auf einem internationalen Vordruck ausstellen. Dadurch entfiele insoweit eine Übersetzung in die deutsche Sprache. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen deutschen Standesamt, ob eine solche Urkunde in Ihrem Fall genügen würde.
- Die Unterschrift einer Person kann nur beglaubigt werden, wenn diese Person mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, niederländische „identiteitskaart“) anwesend ist.
- Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,00 € bar und 56,43 € mit Kreditkarte. Sollten Kopienbeglaubigungen für bestimmte Unterlagen vom Standesamt gefordert werden, fallen hierfür ebenfalls Gebühren an: 26,00 € in bar und 26,84 € mit Kreditkarte. Bitte beachten Sie, dass Gebühren nur in bar oder mit Kreditkarte entrichtet werden können (keine EC-Kartenzahlung).
- Termine sind am Montag oder am Mittwoch, ausschließlich vormittags verfügbar. Bitte wählen Sie Termine für die „Unterschrifts- und Kopienbeglaubigungen“.