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Kraftfahrzeugangelegenheiten, Führerscheine und Straßenverkehrswesen

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Führerscheinangelegenheiten

Wichtig: Ab 2022 verlieren deutsche Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, stufenweise ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Welcher Stichtag dabei für Sie wichtig ist, finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Führerscheinregelungen in Europa findet sich hier.


Abmeldung und Umschreibung von Kraftfahrzeugen

Abmeldungen und Umschreibungen von Kraftfahrzeugen können durch die deutschen Auslandsvertretungen in den Niederlanden nicht vorgenommen werden.
Informationen zur Abmeldung von Fahrzeugen bzw. Verkauf von Fahrzeugen ins Ausland, die bisher in Deutschland angemeldet waren:

ADAC

RDW (Rijksdienst voor Wegverkeer)

Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in den Niederlanden

Gültige deutsche Führerscheine werden in den Niederlanden anerkannt.

Bei Wohnsitznahme in den Niederlanden gilt der deutsche Führerschein noch eine begrenzte Zeit weiter.

Informationen zum Umtausch und der Gültigkeit von deutschen Führerscheinen finden Sie auch auf den folgenden Webseiten:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

RDW (Rijksdienst voor Wegverkeer) (Führen eines deutschen Führerscheins nach Wohnsitznahme in den Niederlanden (in niederländischer Sprache)

RDW (Rijksdienst voor Wegverkeer) (Umtausch eines deutschen Führerscheines – in niederländischer Sprache)

RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) (Informationen in englischer Sprache)

Grenzinfo

Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl in den Niederlanden

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, oder dieser gestohlen wurde sollten Sie zunächst den Verlust melden. Wenn Sie DigiD haben, können Sie dies online erledigen.
Anschließend können Sie bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, ein Ersatzdokument beantragen. Hierfür haben Sie eine Bestätigung (Echtheidsverklaring) nötig:
Um nachzuweisen, dass Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins waren, müssten Sie bei der deutschen Führerscheinstelle, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, einen Auszug aus der Führerscheinkartei beantragen. Diesen Nachweis braucht die niederländische Gemeinde, um Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen zu können. Falls Sie nicht mehr wissen, bei welcher deutschen Behörde Ihr Führerschein ausgestellt wurde, müssen Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden:

Kraftfahrtbundesamt

um dort eine entsprechende Bescheinigung zu beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Führerschein nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurde. Im KBA sind Führerscheindaten zu allen seit 01.01.1999 ausgestellten EU-Führerscheinen mit den Klassen A bis E, M, L, S und T gespeichert. Zu diesen Daten kann das KBA Auskunft erteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen fügen Sie der Anfrage eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Passes bei.
Informationen über ältere Führerscheine (grau oder rosa) können nicht erteilt werden, da diese Daten nur bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsbehörde) der Stadt oder des Kreises, die den Führerschein ausgestellt hat, vorliegen.
Einen neuen deutschen Führerschein erhalten Sie erst wieder, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.
RDW: Rijbewijs kwijt of gestolen

Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in Deutschland

Auf seiner Internetseite informiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ausführlich über die Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland:

Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland

Validity of foreign driving licences in the Federal Republic of Germany

Winterreifenpflicht in Deutschland

Im u.a. Link erhalten Sie Informationen über die seit 04.12.2010 bestehende Winterreifenpflicht in Deutschland sowie nützliche Tipps zum Fahrverhalten bei winterlichen Straßenverhältnissen:
ADAC zur Winterreifenpflicht in Deutschland

Alle Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen.

Sie sind unverbindlich und ohne Gewähr.

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