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Krisenvorsorgeliste
![Deutschenliste zur Krisenvorsorge © Auswärtiges Amt Deutschenliste zur Krisenvorsorge](/blob/292/1d405f76d7ae8e678c7864e62790f650/loading-data.gif)
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.