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Unterhaltsforderungen

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Bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stehen dem Generalkonsulat keine Zwangsmittel oder Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Ein in Deutschland erwirkter Titel gegen den Unterhaltspflichtigen kann in den Niederlanden anerkannt und vollstreckt werden, da verschiedene internationale Rechtshilfeabkommen die Durchsetzung erleichtern. Mehr hierzu im Merkblatt „Einziehung von Unterhaltsbeiträgen in den Niederlanden“.

Sollten alle grenzüberschreitenden Versuche, den Unterhaltsschuldner zu freiwilligen Unterhaltszahlungen zu bewegen, scheitern, kann das Kind/Jugendamt auch eine Klage am Wohnort des Unterhaltsschuldners einreichen, um aus dem ausländischen Gerichtsurteil unmittelbar zu vollstrecken.

Die verschiedenen Verfahren sind im Merkblatt „Rechtsverfolgung mit Rechtsanwaltsliste“ erläutert.

Einziehung von Unterhaltsbeiträgen in den Niederlanden

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